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Schluss mit der Angst vor Jobverlust

Nachricht von Susanne Ferschl,

Immer weniger Menschen profitieren von der Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung. Trotz Beitragszahlung landen sie direkt oder nach spätestens 12 Monaten im Sanktionsapparat Hartz IV. Diese massive Gerechtigkeitslücke muss besser heute als morgen geschlossen werden: Gerade Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche müssen wir durch eine aktive Sozialpolitik begleiten. DIE LINKE hat ein schlüssiges Konzept vorgelegt, dass einfach und gerecht ist. Wer jahrelang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, muss auch länger vom Schutz profitieren. Wir wollen das Arbeitslosengeld auf 68 Prozent erhöhen und dafür sorgen, dass Beschäftigte schon nach vier Monaten Beitragszahlungen Ansprüche erwerben. Ein neues Arbeitslosengeld Plus soll im Anschluss an das Arbeitslosengeld Beschäftigte länger im Schutz der Versicherung halten. Und das Beste: Die Arbeitgeber müssen sich an der Finanzierung beteiligen, denn Arbeitslosigkeit ist kein individuelles Risiko, sondern muss anständig paritätisch abgesichert werden. So schaffen wir soziale Sicherheit, ziehen dem Disziplinierungsinstrument Hartz IV die Zähne und schützen die Beschäftigten vor Abwertung und dem Sturz in Armut. Heute debattiert der Bundestag unsere zwei Anträge dazu.

Im ersten Antrag "Arbeitslosenversicherung stärken – Arbeitslosengeld verbessern" fordern wir, das Arbeitslosengeld grundsätzlich zu verbessern.

Wir wollen die Zugangsvoraussetzungen erleichtern: Kürzere Anwartschaftszeit (nur vier statt 12 Monate) in einer längeren Rahmenfrist (drei statt nur zwei Jahre) ermöglichen mehr Menschen, Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erwerben. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht also schon nach vier Monaten statt wie bisher erst nach 12. Ältere Erwerbslose haben länger Anspruch auf Arbeitslosengeld I, auch wenn sie erst 24 Monate versichert waren.

Außerdem wollen wir die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I für alle Beschäftigten verlängern. Für jedes Beitragsjahr, welches über die Dauer der Versicherungspflicht von 24 Monaten hinausgeht, entsteht ein Anspruch auf einen zusätzlichen Monat, in dem das Arbeitslosengeld I weiter gezahlt wird. Damit wird der beruflichen Leistung derer besonders Rechnung getragen, die nach langjähriger Beschäftigung ihren Arbeitsplatz verlieren. In Kombination mit dem Arbeitslosengeld Plus, das wir in unserem zweiten Antrag fordern (siehe unten), verstärkt sich der Effekt.

Wir wollen alle Sperrfristen abschaffen. Wer seinen Job selbst kündigt, wird bisher zunächst für den Bezug von Arbeitslosengeld I gesperrt. Das bewirkt, dass Beschäftigte immobil werden und sich aus Angst vor dem ökonomischen Absturz nicht aus schlechten, ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen befreien. Das gleiche gilt für jene, die schlechte Arbeitsangebote der Arbeitsagentur ablehnen. Auch sie werden bisher zunächst von der Arbeitsagentur gesperrt. Diese Sperren müssen weg.

"Gute Arbeit" muss für die Jobvermittlung die Richtschnur sein. So dürfen Lohnabschläge im neuen Job nicht mehr zumutbar sein. Niemand darf gezwungen werden, prekäre Jobs wie etwa Leiharbeit anzunehmen. Auch darf der neue Job nicht Fähigkeiten und Kenntnisse aus früherer Beschäftigung entwerten. Weiterbildungswünsche der zu Vermittelnden müssen von der Arbeitsagentur berücksichtigt und auf die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I voll statt wie bisher nur halb angerechnet werden. Die familiäre Situation der Jobsuchenden wie die Verantwortung für Kinder oder zu Pflegende muss bei der Vermittlung berücksichtigt werden.

Und natürlich muss das Arbeitslosengeld I erhöht werden – von bislang 60 Prozent des pauschalierten Nettoeinkommens auf 68 Prozent für alle, ergänzt um einen jährlichen Inflationsausgleich. Für zu vermittelnde Langzeiterwerbslose darf es selbstredend keine Ausnahmeregelungen mehr vom Mindestlohn geben.

Wer nach dem Ende seiner Bezugsdauer noch in keine adäquate neue Beschäftigung vermittelt werden konnte, darf nicht in die Grundsicherung fallen. Wir fordern deshalb in einem zweiten Antrag, die Arbeitslosenversicherung durch ein Arbeitslosengeld Plus auszubauen und zu stärken

Anspruchsberechtigt sind alle, die zuvor Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatten – und zwar für genau dieselbe Zeitdauer. Wer allerdings bereits 30 Jahre oder länger arbeitslosenversichert war, erwirbt unbefristeten Anspruch. Die Höhe des ALG Plus beträgt 58 Prozent des pauschalierten Nettoeinkommens zuzüglich eines jährlichen Inflationsausgleichs und wird paritätisch über Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Das Arbeitslosengeld Plus ist damit eine Sozialleistung, keine Fürsorgeleistung.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Konzept zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung (PDF)