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Schäuble will Parlamente entmachten

Nachricht von Gesine Lötzsch,

 

Die von Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) lancierte Idee einer Auslagerung bestimmter bislang von der EU-Kommission wahrgenommener Kompetenzen setzt voraus, dass die Europäischen Verträge geändert werden. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem von Gesine Lötzsch beauftragten Gutachten. Darin wird betont, dass auch die zuerst vom damaligen Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB), Jean-Claude Trichet, vorgetragene und von Schäuble im Grundsatz unterstützte Idee eines Finanzministers für den Euroraum eine Vertragsänderung voraussetzt. Die Gutachter verweisen in einer zweiten Expertise außerdem darauf, dass die Einrichtung eines Eurofinanzministers oder eines Europäischen Schatzamtes rasch an die Grenzen des Grundgesetzes stößt, wenn dadurch die Budgethoheit nationaler Parlamente eingeschränkt wird.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 29. Juli 2015 unter der Überschrift “Schäuble will EU-Kommission entmachten” über zwei Vorschläge, die der Bundesfinanzminister unterbreitet und die Ministerpräsident Dijselbloom zufolge unter der anstehenden niederländischen Ratspräsidentschaft diskutiert werden sollen. Kern der Vorschläge ist die Ausgründung von bestimmten Kompetenzen der EU-Kommission einerseits in neue Behörden sowie die Einführung eines EU-Finanzministers mit Durchgriffs- und Kontrollrechten auf die nationalen Haushalte andererseits.

Schäuble geht es um eine organisatorische Neuordnung der Kommission, um eine von politischer Einflussnahme unabhängige Organisationseinheit zu schaffen, die beispielsweise der Einrichtung einer europäischen Bankenaufsicht im institutionellen Rahmen der Europäischen Zentralbank entspricht. Es erscheint dabei naheliegend, dass der Vorschlag darauf abzielt, Zuständigkeiten und Aufgaben der Kommission auf eine neue, von der Kommission institutionell unabhängige Einrichtung zu übertragen. Der Vorschlag ließe sich potenziell durch die Auslagerung beziehungsweise Delegation von Zuständigkeiten der Kommission auf eine primärrechtlich nicht vorgesehene Sonderbehörde - so genannte Agenturen oder vertragsfremde Einrichtungen - zur Wahrnehmung dieser Aufgaben verwirklichen.

Die Handlungsmöglichkeiten der Europäischen Union im Bereich der Wirtschaftspolitik sind im Wesentlichen auf ein koordinierendes und unterstützendes Handeln beschränkt, und die entsprechenden Zuständigkeiten sind im Wesentlichen bei den Mitgliedstaaten verblieben. Es ist der EU somit verwehrt, im Bereich der Wirtschaftspolitik Aufgaben wahrzunehmen, die über eine koordinierende Funktion hinausgehen. Dementsprechend kollidierte die Einführung eines Euro-Finanzministers mit Aufsichts- und Kontrollrechten gegenüber den nationalen Parlamenten mit dem derzeit geltenden EU-Recht. Vielmehr bedarf es für die Einführung eines solchen Amtes eines ordentlichen Vertragsänderungsverfahrens, da der Europäischen Union insoweit neue Aufgaben und Befugnisse übertragen würden.

Um Schäubles Pläne tatsächlich zu verwirklichen, bedürfte es einer entsprechenden Entscheidung über die Einrichtung einer solchen Behörde durch den europäischen Gesetzgeber. Eine Vertragsänderung ist nur mit einstimmiger Zustimmung aller 28 EU-Staaten möglich. Die fünf Präsidenten der EU-Institutionen haben deshalb im Juni in ihrem Bericht zur möglichen Umgestaltung der Währungsunion die Verwirklichung grundlegender, die Verträge betreffender Reformpläne in die Zeit zwischen 2017 und 2024 geschoben. Deutschland und Frankreich befürworten eine Vertragsänderung grundsätzlich. Eher unwahrscheinlich dürfte jedoch sein, dass sich daraus aber eine einstimmige Einigung auf bestimmte Inhalte ergibt.

“Minister Schäuble will mit seiner Idee eines Euro-Finanzministers offenbar die nationalen Parlamente der Euro-Staaten genauso entmachten, wie jüngst das griechische Parlament. Das Budgetrecht ist als Königsrecht eines Parlamentes nicht verhandelbar. Ein Minister mehr oder weniger löst Europas Finanzprobleme nicht. Wir brauchen in Europa mehr Demokratie und nicht weniger”, kommentiert Gesine Lötzsch die Pläne des Bundesfinanzministers. Sie ist Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestages.