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Rüstungsexportkontrolle bleibt eine Schimäre

Nachricht,

Nun haben wir es schwarz auf weiß: Die Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Krisenregion Naher Osten haben sich im Jahr 2012 im Verhältnis zum Vorjahr verdoppelt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf unsere Schriftliche Frage hervor. Demnach wurden 2012 Genehmigungen in Höhe von 1,42 Milliarden Euro an die sechs Staaten des Golfkooperationsrates erteilt, im Jahr davor waren es rund 570 Millionen Euro.

Alles ganz legal – Rüstungsgüter an Menschenrechtsverletzer

Die Zahlen dokumentieren, dass die Genehmigungspraxis der Bundesregierung alles andere als so restriktiv ist, wie sie es sich selbst regelmäßig bescheinigt.
Sie machen deutlich, dass bei den Entscheidungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern die Menschenrechte ständig wirtschaftlichen oder strategischen Überlegungen unterliegen.

Im Einklang mit den politischen Grundsätzen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten werden die Produkte der deutschen Rüstungsindustrie auch an Diktaturen, menschenrechtsverachtende Regime und Länder in Krisenregionen verkauft. Die Bundesregierung unter Frau Merkel begründet beispielsweise ihren Beitrag zur Aufrüstung Saudi-Arabiens mit einer eigenen Waffenfabrik und modernsten Kampfpanzern als Deutschlands Beitrag zu Stabilität und Frieden.

Deutschland ist seit Jahren drittgrößter Waffenexporteur der Welt

Deutschland ist weltweit drittgrößter Waffenexporteur und gehört zudem zu den weltweit größten Kleinwaffenherstellern. In den letzten drei Jahren wurden pro Jahr durchschnittlich für 8 Milliarden Euro Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern erteilt. Derzeit wird zwischen den Regierungsparteien und SPD und Grünen darüber gestritten, welche Regierung bei der Genehmigung von Waffenexporten hemmungsloser war. Der Blick in die Rüstungsexportberichte seit 1999 offenbart, dass keine der Regierungen wirklich restriktiv in ihrer Entscheidungspraxis war. Auch in den Jahren unter rot-grün lag der Durchschnitt jährlich bei rund 6 Milliarden Euro und zu Zeiten der Großen Koalition knapp 8 Milliarden Euro.

Ohne Transparenz keine kritische Öffentlichkeit

Indem Genehmigungen, wie die zu den Patrouillenbooten, im Geheimen getroffen werden, wird in der Tat versucht, die öffentliche Debatte zu unterbinden. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung lehnt Rüstungsexporte ab. 78 Prozent sprachen sich nach einer Emnid-Umfrage gegen den Export von Rüstungsgütern aus. Auch dies ist sicherlich ein Grund für die demokratieunwürdige Geheimhaltungspraxis der Bundesregierung.

Mehr Informationen und größere Transparenz sind deshalb wirklich notwendig. Das ist derzeit auch im Bundestag Thema und wird von allen Oppositionsparteien gefordert. Allerdings verhindert diese Transparenz noch lange keine Rüstungsexporte. Das zeigt das Beispiel des Rüstungsexportberichts. Seit 1999 muss die Bundesregierung ihre Genehmigungen jährlich im Rüstungsexportbericht dokumentieren. Seit 1999 sind die Genehmigungen aber kontinuierlich ausgeweitet worden.

Ebenso wenig wird eine Entscheidungsbefugnis des Bundestags zu substantiellen Einschränkungen bei den Genehmigungen führen, denn die Regierung hat die Parlamentsmehrheit. Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hält deshalb diese Bundestagsbefugnis für zum einen nicht zielführend, zum anderen lehnt sie ab, dass Kriegswaffen und Rüstungsgüter auch noch mit einer Legitimation des Bundestags und damit „demokratisch geadelt“ auf ihre Reise an die Empfänger gehen.

Transparenz ersetzt keine Rüstungexportverbote

Japan exportiert keine Kriegswaffen und hat damit seine Lehre aus seiner kriegerischen Vergangenheit gezogen. Deutschland kann und sollte sich daran orientieren und eine Vorreiterrolle in Europa übernehmen.

Um diese todbringenden Exporte einzudämmen und zu verhindern, gibt es nur einen Weg: Wir brauchen gesetzlich verankerte, einklagbare und konkrete Verbote von Waffenexporten. Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag setzt sich für ein umfassendes Verbot jeglicher deutscher Rüstungsexporte ein. Auf dem Weg dahin schlagen wir als erste Schritte die folgenden konkreten, begrenzten Verbote vor: kein Export von Kleinwaffen, kein Export von Waffenfabriken und keine Exportbürgschaften für Waffenverkäufe.

 

linksfraktion.de, 22. Februar 2013