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Soldaten der Sowjetarmee 1942 in Kriegsgefangenschaft © FORTEPANFoto: FORTEPAN

Rotarmisten erhalten wenig Entschädigung

Im Wortlaut von Ulla Jelpke, Jan Korte, neues deutschland,

Anfrage der Linksfraktion: Nur wenige sowjetische Kriegsgefangenen bekommen eine »Wiedergutmachung«

 

René Heilig in neues deutschland

 

Am 22. Juni 1941 überfielen deutsche Truppen die Sowjetunion. Allein bis zur Kriegswende 1943 in Stalingrad gerieten 5,7 Millionen Rotarmisten in deutsche Gefangenschaft. Bis zum Kriegsende im Mai 1945 kamen insgesamt 3,3 Millionen gefangenen Sowjetsoldaten um. Sie wurden als »bolschewistische Untermenschen« erschossen, vergast, man ließ sie verhungern und erfrieren.

Als sich die Kriegslage änderte, verschleppte man Zehntausende Rotarmisten zur Zwangsarbeit in der deutschen Rüstungsindustrie. 1,3 Millionen überlebten die Strapazen nicht. Wer die Befreiung erlebte, spürte die staatlich angeordnete Verachtung der Heimat. Und Deutschland? In der DDR ehrte man die kämpfenden Sieger, selten die Gefangenen. Und wenn nur mit Worten. In der alten Bundesrepublik fehlten sogar diese. Erst im Mai 2015 - 60 Jahre nach dem Ende des Nazi-Reiches - beschäftigte sich der Bundestag auf Antrag der Links- und der Grünen-Fraktion mit dem Thema. Man beschloss: Zwischen dem 30. September 2015 und dem 30. September 2017 können ehemalige Angehörige der sowjetischen Streitkräfte, die in deutscher Kriegsgefangenschaft waren, eine Anerkennungsleistung in Höhe von 2500 Euro erhalten.

"Von den im Haushalt eingestellten zehn Millionen Euro wurden für 
die ehemaligen Kriegsgefangenen weniger als ein Drittel ausgegeben. 
Es wäre beschämend, wenn Deutschland das restliche Geld einfach 
behielte. Die verbleibenden sieben Millionen Euro müssen in Projekte 
zur Unterstützung ehemaliger sowjetischer NS-Opfer fließen", 
kommentiert Ulla Jelpke die Antwort der Bundesregierung auf die 
Anfrage: "Die deutsche Botschaft in Kasachstan wurde darüber 
informiert, dass über hundert ehemalige Kriegsgefangene allein 
in Kasachstan erst nach Fristablauf Kenntnis von der Antrags-
möglichkeit erlangten. Dem Bundesverband Information und Beratung 
für NS-Verfolgte liegt eine Namensliste vor. Ich erwarte, dass 
die Bundesregierung diesem Problem nachgeht und nicht so tut, 
als sei sie unwissend."

In einer aktuellen Anfrage des Linksabgeordneten Jan Korte betont die Bundesregierung vielsagend, dass nicht sie, sondern das Parlament diese »Anerkennungsleistung« beschlossen hat und dass darauf »kein Rechtsanspruch« besteht. Mit diesem »Eifer« scheint man sich auch um das als leidig empfundene Thema gekümmert zu haben. Von den 2092 Anträgen, die bis zum 20. März 2019 eingegangen waren, wurden 1197 erledigt. 511 hat man abgelehnt. Zu spät eingetroffene Anträge wurden grundsätzlich abgelehnt und offensichtlich gerade in Kasachstan aufgetretene Probleme wurden nicht berücksichtigt. Von den für die »Anerkennungsleistungen« bereitgestellten zehn Millionen Euro wurden so letztlich gerade einmal 2,9 Millionen Euro abgerufen.

»Hartherzig und formalistisch« nennt Jan Korte ein solches Verhalten. Er ist sicher, dass man im Bundestag durchaus eine Mehrheit für eine unbürokratische Fristverlängerung gefunden hätte. Insgesamt liege nun eine »extrem bittere und beschämende Bilanz« vor, sagt Korte und hat keinerlei Verständnis dafür, dass die Bundesregierung »von sich aus keinerlei Überlegungen anstellen will, wie man mit den nicht abgerufenen Mitteln zumindest die Erinnerungsarbeit stärken will«. So bleibe »der ungute Eindruck, dass die Regierung sich nun auf den Standpunkt stellt, man habe seine Schuldigkeit getan und möge zukünftig von dem Thema verschont bleiben«.

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