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Rolle des BMF bei Cum/Ex-Bekämpfung in Hamburg

Nachricht von Fabio De Masi,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 18.02.2020 auf die Kleine Anfrage „Steuervollzug in Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften" von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


Zusammenfassung:

 

Cum/Ex und vergleichbare Geschäfte haben in Deutschland Milliardenschäden für die Allgemeinheit verursacht. Die Linksfraktion hat mit kontinuierlichen Anfragen und Anträgen zur parlamentarischen Aufarbeitung des Skandals beigetragen. Strafrechtlich laufen derzeit die ersten Verfahren gegen Cum/Ex-Betrüger. Es kommen allerdings durch Medienberichterstattung auch laufend neue Details des politischen Versagens bei Cum/Ex ans Tageslicht.

So hat etwa die Hamburger Finanzverwaltung Steuerrückforderungen gegen die Warburg Bank im Jahr 2016 keine Steuerrückforderung erlassen, wodurch 47 Millionen Euro möglicher Rückzahlung verjährten. Im Folgejahr wurde eine Rückforderung gegen dieselbe Bank nur nach Intervention des BMF gestellt. Wir hatten durch eine Kleine Anfrage Anfang 2018 ermittelt, dass dies ein bundesweit bisher einzigartiger Vorgang war.

Die aktuelle Antwort der Bundesregierung belegt, dass sich der Hamburger Fall nach wie vor nicht wiederholt hat. Auch legt die Bundesregierung dar, dass sie selber sich nicht mit Vertretern der Warburg Bank getroffen habe. In den Medien waren Treffen von Finanzminister Scholz als damaliger Bürgermeister Hamburgs mit dem Warburg-Chef Olearius während eines laufenden Strafverfahrens gegen Olearius publik geworden. Auch mit anderen prominenten Hamburger Sozialdemokraten hatte die Bank zur Sache Cum/Ex-Austausch. Sie spendete im gleichen Jahr fast 50 000 Euro an die Partei.

Aufgrund des Steuergeheimnisses gibt die Bundesregierung keine weiteren Informationen zu der im Jahr 2017 an Hamburg erfolgten Weisung preis, welche die Verjährung weiterer Gelder von Warburg gestoppt hatte. Die politische Verantwortlichkeit ist so schwierig überprüfbar. Die Bundesregierung stellt überdies heraus, dass Verständigungen über Rechtsfragen und Vergleiche über Steueransprüche im Besteuerungsverfahren nach dem Legalitätsgrundsatz nicht möglich seien. Dies bezieht sich auf den medial diskutierten Vorwurf, die Hamburger Behörden hätten auch 2019 – trotz laufendem Gerichtsverfahren – noch eine Verständigung mit der Warburg Bank angestrebt, durch welche diese ihre Rückzahlungspflichten hätte begrenzen können. Unter gewissen Umständen sind Einigungen mit einzelnen Steuerpflichtigen wie der Bank aber in jedem Fall möglich.