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Rigide Aufnahmepraxis: Immer mehr Ablehnungen des BAMF bei Familienzusammenführungen

Im Wortlaut von Gökay Akbulut,

Von Gökay Akbulut, Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


Zwischen Januar und Ende Mai 2019 sind 75 Prozent der Aufnahmeersuchen von Griechenland an Deutschland im Rahmen des Dublin-III-Verfahrens abgelehnt worden. Das ist nochmal deutlich mehr als im vergangenen Jahr. Da waren es im vergleichbaren Zeitraum 67 Prozent (siehe Neue Osnabrücker Zeitung). Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf meine Anfrage hervor.

Für die Betroffenen, darunter viele unbegleitete minderjährige Schutzsuchende, bedeutet dies, dass sie nicht zu ihren Familienmitgliedern nach Deutschland kommen dürfen. Dabei ist klar, ein Ankommen und eine gesellschaftliche Teilhabe ist nur möglich, wenn die Schutzsuchenden nicht in Gedanken bei ihren Kindern oder Ehepartner*innen sind. Diese Ablehnungen führen dazu, dass die Geflüchteten weiter in miserablen Zuständen in den sogenannten Hotspots an der EU-Außengrenze in Griechenland oder anderen Lagern ausharren müssen.

Unangemessene Nachweise gefordert

Hinzu kommt, dass die Ablehnung des Aufnahmeersuchens häufig rechtswidrig erfolgt. Organisationen, die die Betroffenen bei Familienzusammenführungen unterstützen, klagen, dass Deutschland häufig unvollständige Ablehnungen erteilt, aber auch unangemessen hohe Anforderungen an den Nachweis von Familienbindungen stellt. In der Vergangenheit haben wir erlebt, dass Übersetzungen gefordert wurden, die nach der Dublin-Durchführungsverordnung nicht notwendig gewesen wären.

Das ist ein Skandal und eine rechtswidrige Rechtsverweigerung! Es ist in den bestehenden Regelungen nicht vorgesehen, dass die Antragsteller*innen eine Übersetzung ihrer Dokumente liefern müssen. Berichten von NGOs zufolge sollen zahlreiche solcher Anträge mit dieser oder anderen rechtswidrigen Begründungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt worden seien. Das zeigt, dass das Dublin-System derzeit nicht funktioniert und viele Antragsteller*innen einer institutionellen Diskriminierung in diesem Verfahren ausgesetzt sind.

Diskriminierungsfreie Familienzusammenführung sicherstellen

Für die Menschen, die in Griechenland unter menschenunwürdigen Bedingungen ausharren müssen, ist die Familienzusammenführung häufig der letzte Weg raus aus dem Elend. Die Menschen, die in den Hotspots ankommen, verfügen meistens über keine rechtlichen Unterstützungsangebote und die griechischen Behörden sind immer noch überlastet mit den Verfahren. Ich fordere eine diskriminierungsfreie und effektive Möglichkeit der Familienzusammenführung für alle ankommenden Schutzsuchenden!