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Rentenüberleitung: Bundesregierung muss endlich handeln

Nachricht von Martina Bunge,

»Das war ein Novum. Aber leider gehört zur guten Nachricht auch eine schlechte.« So fasste Martina Bunge das Ergebnis einer Anhörung zusammen, die am 4. Mai im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfand und sich mit Anträgen zur ostdeutschen Rentenüberleitung befasste. Weiter erklärte die Verantwortliche der Fraktion für die Probleme der Rentenüberleitung:

»Erstmals seit 1990 hat sich ein Ausschuss des Bundestages eigens mit den 17 Anträgen der Linken zur Rentenüberleitung befasst - und den beiden, die FDP und Bündnis 90/Grüne nachgeschoben haben. Bis dato hatten die Regierungsfraktionen, welcher Couleur auch immer, unsere Vorschläge und Forderungen brüskiert. In dieser Wahlperiode meinen alle anderen Fraktionen, dass auch sie einen gewissen Handlungsbedarf sehen. Die Initiative der Linken beschäftigt sich mit diversen Benachteiligungen, die aus der Rentenüberleitung Anfang der 90er Jahre rühren und »nur« wollen, dass Lebensleistung Ost anerkannt wird wie es für Lebensleistung West selbstverständlich ist.

Soweit die gute Nachricht. Die Schlechte: Unsere Hoffnung, auch die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen würden initiativ werden, hat sich nicht erfüllt. Im Gegenteil: sie ließen sich rechtlich ihr Nichtstun auch noch absegnen. Aber gesagt wurde auch, dass - wenn man sozialpolitisch etwas tun wolle - alle Möglichkeiten offen stünden.

Nur noch vier Sitzungswochen hat der Bundestag bis zur Neuwahl im September. Nicht viel Zeit. Aber auch nicht wenig, wenn man bedenkt, wie von einer Woche zur anderen Milliarden für die Banken lockergemacht wurden. Einzig der politische Wille ist hier gefragt.
Die Betroffenen werden genau schauen, was sich in dieser Sache tut - ob geschiedene Frauen, Beschäftigte des Gesundheitswesens, Balletttänzer, Angehörige von Post und Bahn, Professoren, Ingenieure oder Lehrer.«

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25.04.2008 - Reader
Schluss mit dem Renten- und Versorgungsunrecht in den neuen BundesländernDie Fraktion DIE LINKE hat 17 Anträge zur Rentenüberleitung in den Bundestag eingebracht. Der Dokumentation dieser Anträge sind drei Beispiele vorangestellt. Was Frau A., Herrn B. und Frau C. verbindet, ist das Rentenüberleitungsgesetz mit dem Anwartschafts- und Anspruchsüberführungsgesetz aus dem Jahr 1991. Es gab der Überführung der Altersversorgung der DDR in das bundesrepublikanische Recht den gesetzlichen Rahmen. Fast vier Millionen Renten und Versorgungen sowie mehr als sieben Millionen Anwartschaften auf Alterssicherung mussten nach 1990 überführt werden. Mehr (PDF)



03.11.2008 - Antrag - Ausschussdrucksache 16(11)1156
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Antrag Rentenrechtliche Anerkennng von zweiten Bildungswegen und Aspiranturen in der DDR - Drucksache 16/7026Es wird beantragt, die Bundesregierung aufzufordern, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die Zeiten, in denen Versicherte in der DDR einen zweiten bzw. vereinbart einen verlängerten Bildungsweg über Studium und postgraduales Studium oder eine ordentliche Aspirantur zurückgelegt haben, als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit (beispielsweise im §247 des Sechsten Sozialgesetzbuches - SGB VI) anerkennt Mehr (PDF)



03.11.2008 - Antrag - Ausschussdrucksache 16(11)1157
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Antrag Regelung der Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung für Angehörige der Deutschen Reichsbahn - Drucksache 16/7030Es wird beantragt, die Bundesregierung aufzufordern, eine Regelung vorzulegen, die Zusagen aus der Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn für anspruchsberechtigte Angehörige der Deutschen Reichsbahn aus der DDR einlöst und ehemalige Reichsbahnerinnen und Reichsbahner aus Berlin (West) einbezieht, die Finanzierung dem Bund als Rechtsnachfolger der Deutschen Reichsbahn überträgt, Zusagen aus der Alterssicherung der Deutschen Post der DDR angemessen überführt. Mehr (PDF)