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Reichtum umFAIRteilen – in Deutschland und Europa

Nachricht,

Am 27. September berät der Bundestag folgenden Antrag, in dem DIE LINKE u.a. die Einführung einer Vermögensabgabe nach Vorbild des Lastenausgleichsgesetzes von 1952, die Erhebung einer Millionärsteuer sowie ein Verbot von Leerverkäufen und ungedeckten Kreditausfallversicherungen fordert.

"Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1.    Der Entwurf des Armuts- und Reichtumsberichtes des Ministeriums für Arbeit und Soziales do-kumentiert aktuell eine sozial und ökonomisch ruinöse Entwicklung: die soziale Polarisierung in Deutschland nimmt rapide zu. In dem Zeitraum von 1992 bis Anfang 2012  verdoppelte sich das Nettovermögen der privaten Haushalte. Nutznießer dieser Entwicklung ist aber lediglich eine klei-ne Gruppe von Vermögenden, deren Anteil am Privatvermögen deutlich wächst. Die obersten 10% der Bevölkerung besitzen nach diesen Angaben über die Hälfte des Vermögens. Die untere Hälfte der Vollzeitbeschäftigten hat in den zehn Jahren nach 2000 deutliche Reallohnverluste er-leiden müssen, die untersten 10% in einer Größenordnung von annähernd 9 Prozent. Die Mehrheit der Bevölkerung verliert daher den Anschluss: die untere Hälfte der Bevölkerung besitzt lediglich noch ein Prozent des Privatvermögens. (Lebenslagen in Deutschland. Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung).       

2.    Der hoch konzentrierte Reichtum einer kleinen Finanz- und Wirtschaftselite ist zu einer Gefahr für Wirtschaft und Demokratie geworden. Je ungleicher die Einkommens- und Vermögensverteilung, desto mehr Kapital fließt in Erwartung hoher Renditen auf die Finanzmärkte und trägt dort zur Entwicklung spekulativer Blasen bei, die - wie 2007 die Immobilienblase in den USA - irgend-wann platzen müssen. Das ist eine zentrale Ursache der gegenwärtigen Krise. Da extremer Reich-tum mit politischer Macht verbunden ist, werden die Kosten der Fehlspekulation anschließend auf die Allgemeinheit abgewälzt. Um die Profitansprüche zu sichern, wurden und werden Rettungspa-kete für die Banken geschnürt, was die Staatsverschuldung erhöht. Über Sozialabbau und Lohn-kürzungen soll die Verschuldung dann wieder abgebaut werden. Zu dieser Verschärfung der wirt-schaftlichen, sozialen und demokratischen Krise in Europa gibt es nur eine Alternative: Der Reichtum der Finanz- und Wirtschaftselite muss nach unten umverteilt werden.

3.    In Deutschland findet diese Erkenntnis immer größere gesellschaftliche Zustimmung: Eine Viel-zahl außerparlamentarischer Gruppen, darunter Attac, Gewerkschaften, der Paritätische Gesamt-verband und 20 weitere Verbände, setzen sich  gemeinsam im  Bündnis „Umfairteilen“ für die Einführung einer Vermögensabgabe zur gerechten Beteiligung großer Vermögen an der Finanzie-rung der Krisenlasten ein. Diese Forderung wird laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinsti-tuts Forsa (April 2012) von rund 77 Prozent der Deutschen unterstützt. Ein im Auftrag der Dienst-leistungsgewerkschaft ver.di und der Hans Böckler Stiftung erstelltes Gutachten des Rechtswis-senschaftlers Prof. Dr. Joachim Wieland (Universität Speyer, August 2012) belegt vor dem Hin-tergrund der hohen Krisenkosten und des öffentlichen Finanzbedarfs zur Überwindung der Krise die Verfassungskonformität einer einmaligen Vermögensabgabe sowie einer dauerhaft angelegten Vermögenssteuer.

4.    Die sich verschärfende Polarisierung in der Wohlstandsverteilung ist der logische Ausdruck eines Wirtschaftssystems, in dem die Interessen einer gesellschaftlichen Minderheit aus Finanz- und Wirtschaftseliten dominieren. Jenen, die viel haben, werden zahlreiche Möglichkeiten eröffnet, ih-re Vermögen rasant weiter zu vermehren und sich der Finanzierung des Gemeinwohls zu entzie-hen. Jene, die wenig haben zahlen, beispielsweise durch die Privatisierung öffentlichen Eigentums und den Rückbau sozialer Sicherungssysteme. Dieses System polarisiert die Wohlstandsvertei-lung: An der Spitze konzentrieren sich gigantische Vermögenswerte. Diese Entwicklung wurde und wird durch politische Entscheidungen und Weichenstellen – wie die Agenda 2010 und die „Hartz-Reformen“ in Deutschland – forciert. In Deutschland verfügt das reichste Prozent der Be-völkerung heute über ca. 35 Prozent des Gesamtvermögens, die reichsten 10 Prozent verfügen über ca. zwei Drittel. Europaweit ist die Lage ähnlich: Die 3,1 Millionen Dollar-Millionäre verfü-gen laut dem World Wealth Report von Capgemini / Merrill Lynch über 10,2 Billionen US-Dollar Netto-Vermögen. Diesem wachsenden Reichtum an der Spitze steht eine stetig steigende Armuts-quote gegenüber: In der EU sind heute mehr als 16 Prozent der Menschen von Armut betroffen.

5.    Die aktuellen Finanzprobleme in der Eurozone sind aber nicht nur Ausdruck der globalen Krisen-dynamik seit 2007. Hinzu kommt, dass die Eurozone über keine Ausgleichmechanismen für inter-ne Ungleichgewichte verfügt. In einer derart gestalteten Währungsunion führen Unterschiede in der Wettbewerbsfähigkeit systematisch zu immer größeren Ungleichgewichten. So stieg der Han-delsüberschuss von Deutschland, dem exportstärksten Land in der EU, von 2002 bis 2007 um 77,2 Prozent, während etwa das Defizit Griechenlands im selben Zeitraum um 41,4 Prozent wuchs. Für die wachsenden Ungleichgewichte in Europa ist deshalb auch die Wirtschaftspolitik Deutschlands verantwortlich. Primär, weil die Löhne in Deutschland nicht hinreichend mit der Produktivität ge-stiegen sind: Während die deutschen Reallöhne v.a. infolge der Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010, die zur Zunahme prekärer Beschäftigung und der Ausweitung des Niedriglohnsektors und der Leiharbeit führten, von 2000 bis 2010 um fast fünf Prozent sanken, sind sie im Schnitt der Eu-ro-Zone um sechs Prozent gestiegen.

6.    Die Fehlkonstruktion der Europäischen Zentralbank (EZB) und die völlig unzureichende Finanz-marktregulierung in Europa haben ihrerseits zur dramatischen Zuspitzung der Eurokrise beigetra-gen. Da die Euroländer ihre Staatsanleihen auf dem privaten Kapitalmarkt refinanzieren müssen und institutionelle Anleger mehr und mehr aus dem Geschäft mit Staatsanleihen der südeuropäi-schen „Krisenstaaten“ zurückziehen, haben sich deren Finanzierungsbedingungen stetig ver-schlechtert. Immer größere Anteile der öffentlichen Einnahmen müssen für Zinszahlungen ver-wendet werden. Allein diese Entwicklung treibt immer mehr Länder unter den europäischen „Ret-tungsschirm“.

7.    Die Krise soll nun durch eine Umverteilung der Lasten nach unten überwunden werden, indem etwa private Schulden durch Bankenrettungsaktionen sozialisiert werden. Die dadurch gestiegene öffentliche Verschuldung – allein in Deutschland beziffert sich der Schuldenanstieg durch Ban-kenrettungsmaßnahmen auf rund 400 Mrd. Euro - soll durch Ausgabenkürzungen gegenfinanziert werden. Diese Politik verschärft die Krise nur weiter. Besonders drastisch zeigt sich das in jenen Ländern, die ohnehin kaum wettbewerbsfähig sind, da dort unter den Bedingungen des europäi-schen Binnenmarktes und der Währungsunion über Jahrzehnte eine flächendeckende Deindustria-lisierung stattfand. Durch Lohn- und Ausgabenkürzungen sinken dann zwar die Importe, aber die Volkswirtschaften werden insgesamt in eine Rezession geführt. Dadurch sinken die Steuerein-nahmen und die Schulden steigen weiter an.

8.    Die bisherige Krisenpolitik verwechselt Ursache und Wirkung. Mit dem Fiskalpakt und dem Eco-nomic Governance-Paket werden neue Vorschriften zur zulässigen Verschuldung und Neuver-schuldung sowie schärfere Sanktionen im Falle des Verstoßes dagegen festgelegt. Nun sind die hohen Staatsschulden aber nicht Folge staatlicher Verschwendung, sondern Folge der Rezession, kostspieliger Bankenrettungsaktionen und einer fehlerhaften Konstruktion der Währungsunion. Diese Probleme werden durch noch so strenge Schuldenregeln und schärfere Sanktionen nie ge-löst. Im Gegenteil: finanzielle Sanktionen und Kürzungsmaßnahmen vertiefen die alten Probleme und schaffen neue. So ist etwa die Verschuldung Griechenlands seit 2010 trotz der diktierten mas-siven Ausgabenkürzungen – und trotz des Teilschuldenschnitts im Frühjahr 2012 - von 120 Pro-zent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) (2010) auf aktuell über 150 Prozent angestiegen.

9.    Überdies gibt es ein strukturelles Problem der öffentlichen Haushalte in der EU, das auf der Ein-nahmeseite liegt. Das marktradikale, negative Integrationsmodell der EU hat die Steuerpolitik zu einem wesentlichen Faktor der Standortkonkurrenz gemacht. Mit der Einführung der Gemein-schaftswährung ohne Maßnahmen zur Verhinderung von Steuer- und Lohndumping hat sich die-ses Strukturproblem nochmal verschärft. Private Vermögen, Kapitalerträge und Unternehmensge-winne wurden stetig entlastet. Der durchschnittliche nominelle Unternehmenssteuersatz in der EU wurde zwischen 2000 und 2011 um 9,1 Prozentpunkte auf 23,3 Prozent abgesenkt. In Deutschland sank dieser Satz sogar um 21,8 Prozentpunkte auf nominell 29,8 Prozent. Bei Berücksichtigung al-ler Abschreibungs- und Absetzungsmöglichkeiten liegt der effektive deutsche Unternehmenssteu-ersatz nach Angaben der EU-Kommission lediglich bei rund 22 Prozent. Der Spitzensatz der Ein-kommenssteuer ist in der EU zwischen 2000 und 2011 im EU-Durchschnitt um 7,3 Prozentpunkte und in Deutschland um 6,3 Prozentpunkte – von 51 Prozent (2000) auf 45 Prozent (2011) gesun-ken. Auch die vermögensbezogenen Steuern sind immer weiter gesenkt worden. Heute beträgt ihr Aufkommen als Anteil am BIP in der EU nur noch 2,1 Prozent, in Deutschland sogar nur 0,9 Pro-zent. Die steuerreformbedingten Ausfälle der Staatseinnahmen belaufen sich allein in Deutschland für die Jahre 2001 – 2011 auf rund 380 Mrd. Euro. Zieht man die Einnahmeausfälle hinzu, die der öffentlichen Hand durch die Aussetzung der Vermögensteuer 1997 bis 2001 entstanden, so erhöht sich diese Summe um fast 100 Mrd. Euro.

10.    Durch eine europaweit koordinierte Vermögensabgabe ist eine signifikante Verringerung der öf-fentlichen Schulden möglich. Eine Konsolidierung allein über die Ausgabenseite kann nicht funk-tionieren.. Aus diesem Grund empfiehlt auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates in ihrer jüngsten Resolution zur Austeritätspolitik vom 26.6.2012 den Mitgliedsstaaten „eine grundlegende Neuorientierung der gegenwärtigen Austeritätsprogramme, die ihre quasi-ausschließliche Fokussierung auf Ausgabenkürzungen im sozialen Bereich wie bei Renten, Ge-sundheitsdiensten und Familienleistungen beendet“ sowie „Maßnahmen zur Steigerung der öffent-lichen Einnahmen durch stärkere Besteuerung der höheren Einkommensgruppen und der Vermö-gen, durch Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage und Verbesserung des Steuereinzugs, der Effizienz der Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung.“ Auch der Entwurf des Ar-muts- und Reichtumsberichts weist darauf hin, dass „im Zuge der notwendigen Rettungsmaßnah-men anlässlich der Finanz- und Wirtschaftskrise .. eine Verschiebung privater Forderungen und Verbindlichkeiten in staatlichen Bilanzen feststellbar (ist). In der Folge ist der Schuldenstand der staatlichen Haushalte im Jahr 2010 auf rund 83 Prozent des Bruttoinlandprodukts gestiegen. Ohne Krise hätte er bei rund 70 Prozent gelegen.“ Der Bericht fordert daher zu prüfen „welche Rolle das Vermögen finanzpolitisch für die Finanzierung der Staatsaufgaben spielen kann“ ((Lebenslagen in Deutschland, S: XXXVIIIf).   

11.    Öffentliche Schulden und privater Reichtum hängen untrennbar zusammen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigte 2010, wie in Deutschland Vermögenswerte in den vergan-genen beiden Dekaden umverteilt wurden. Während das öffentliche Netto-Vermögen von 1991 bis 2010 von 52 Prozent auf 6 Prozent des BIP geschrumpft ist, ist das private Netto-Vermögen um 99 Prozent auf 307 Prozent des BIP gestiegen. Dieses Privatvermögen ist zudem hoch konzentriert. In anderen europäischen Ländern sind Entwicklung und Zustand ähnlich. Eine weitreichende Rück-verteilung der existierenden Privatvermögen von der Spitze in den öffentlichen Bereich hat folg-lich das Potenzial, das Schuldenproblem zu lösen. Das DIW errechnete, dass eine Abgabe in Deutschland für Vermögen ab einer Million Euro und einem zusätzlichen Freibetrag von 250.000 Euro je Kind eine Bemessungsgrundlage von 1,9 Billionen Euro ergäbe. Mit einer Vermögensab-gabe von 30 Prozent, von der nach diesem Modell lediglich 0,6 Prozent der steuerpflichtigen Be-völkerung betroffen wären, könnten die deutschen Staatsschulden um ein Viertel bzw. 560 Milli-arden Euro auf 60 Prozent des BIP gesenkt werden.

12.    Das Schuldenproblem über eine weitreichende Vermögensabgabe zu lösen, ist gerecht und öko-nomisch vernünftig. Gerecht, weil vor allem jene belastet werden, bei denen sich der gesellschaft-liche Reichtum konzentriert, und die am stärksten von der krisenverschärfenden Deregulierung der Finanzmärkte profitiert haben. Ökonomisch vernünftig ist der Ansatz, da er untere und mittlere Einkommensgruppen ohne große Vermögen schont, deren Konsumneigung am höchsten ist. Wäh-rend die derzeitige Kürzungspolitik unausweichlich in die Rezession führt, sind die Auswirkungen einer Vermögensabgabe auf die wirtschaftliche Entwicklung überschaubar. Ökonomisch vernünf-tig ist das Konzept zudem, weil es den Finanzmärkten insbesondere im hochspekulativen Bereich Kapital entzieht, da die Vermögenden einen immer größeren Teil ihrer Vermögen auf diesen Fel-dern anlegen.

13.    Hoch verschuldete Staaten sollten neben der Vermögensabgabe auch den Schuldenschnitt einset-zen, um die öffentliche Verschuldung auf ein nachhaltiges Niveau zu senken. Zum einen ist so gewährleistet, dass eine tragfähige Staatsverschuldung auch bei einer fortgeschrittenen Kapital-flucht und sehr hohen Staatsschulden (wie z.B. in Griechenland) erreicht werden kann. Zum ande-ren kann so sichergestellt werden, dass die Profiteure der Krise in Gestalt der Banken und anderer Gläubiger nicht ungeschoren davonkommen. Natürlich muss jeder Schuldenschnitt so durchge-führt werden, dass die Anlagen von Kleinsparern geschützt werden und nur die für die Realwirt-schaft überflüssigen Bereiche des Finanzsektors „geschrumpft“ werden. Zudem müssen die Ban-ken, Versicherungen und Fonds die Gelder zurückzahlen, die ihnen während der Krise von den SteuerzahlerInnen zur Stützung der Branche bereitgestellt wurden.

14.    Eine europaweit koordinierte Vermögensabgabe kann indes nur der erste Schritt sein, um die Las-ten der Krise gerecht und ökonomisch sinnvoll umzuverteilen. Darüber hinaus braucht es perma-nente Umverteilungsmechanismen, um der Vermögenskonzentration künftig entgegenzuwirken. Daher muss die Steuerpolitik nicht nur aus sozial- und wirtschaftspolitischen Gründen in Europa stärker koordiniert werden. Ziel muss es sein, die Gewinne und Vermögen stärker als bisher an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zu beteiligen. Die Vermögensabgabe soll deshalb um eine jährlich erhobene Vermögenssteuer zur Herstellung von Steuergerechtigkeit und nachhaltiger Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums ergänzt werden. Zudem soll es EU-weit koordi-nierte Mindeststeuersätze für Unternehmensgewinne, eine stärkere Besteuerung von Spitzenein-kommen und Kapitalerträgen und ein wirksames, gemeinsames Vorgehen der EU und ihrer Mit-gliedstaaten gegen Steuerflucht und -hinterziehung geben.

15.    Um die Macht der Finanzakteure zu verringern, ist zudem eine effektive Regulierung des Finanz-sektors erforderlich. Die in den vergangenen Jahren auf europäischer Ebene ergriffenen Maßnah-men zur Finanzmarktregulierung haben sich als unzureichend erwiesen. Finanztransaktionen sind zu besteuern und gesamtwirtschaftlich schädliche Spekulationsinstrumente wie  Leerverkäufe und ungedeckte Kreditausfallversicherungen (CDS) sind genauso zu verbieten wie der unkontrollierte  außerbörsliche Handel mit Wertpapieren.


II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

a)    sich auf der EU-Ebene zur Deckung des Finanzbedarfs der Staaten bei der Bewältigung der Kri-senfolgen für die Einführung einer europaweit koordinierten Vermögensabgabe einzusetzen.

Diese Abgabe soll sich auf die privaten Nettovermögen konzentrieren, die zu einem festzulegen-den Stichtag in der Vergangenheit größer als eine Million Euro waren und sich innerhalb der EU oder im Eigentum von in der EU unbeschränkt steuerpflichtigen Personen befinden. Die Abgabe soll sich sowohl auf Geld- als auch Sachvermögen beziehen, wobei eine Zahlungsstaffelung über mehrere Jahre vorzusehen ist. Für Betriebsvermögen sollen spezielle Schonungsregelungen einge-führt werden, die sicherstellen, dass insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen nicht in Li-quiditätsschwierigkeiten kommen. Um auch Banken und Gläubiger zu beteiligen, soll die Abgabe im Fall hoch verschuldeter Staaten um einen Schuldenschnitt ergänzt werden.

b) sich darüber hinaus auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass

1.    die Austeritätspolitik von EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds beendet wird und die Kürzungsmaßnahmen, die an EFSF-Kredite gekoppelt wurden, rückgängig gemacht werden.

2.    durch eine Koordination der Steuerpolitik Vermögen, Gewinne und hohe Einkommen stärker an der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben beteiligt werden. Das bedeutet beispielsweise die Einführung EU-weit koordinierter Mindeststeuersätze für Unternehmen, eine koordinierte Vermögensteuer, eine koordinierte, stärkere Besteuerung von Spitzeneinkommen und Kapital-erträgen sowie ein gemeinsames, entschiedenes Vorgehen gegen Steuerflucht und -hinterziehung.

3.    die Finanzmärkte streng reguliert und die Expansion des Finanzsektors rückgängig gemacht werden. Das bedeutet beispielsweise die Vergesellschaftung privater Großbanken, sowie ein Verbot von Leerverkäufen, ungedeckten Kreditausfallversicherungen und außerbörslichem Wertpapier-Handel.

c) dem Bundestag Gesetzesentwürfe vorzulegen, um

1.    eine Vermögensabgabe nach Artikel 106 Absatz 1 Nr. 5 GG in Deutschland nach dem Vorbild des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 einzuführen und den Mittelfluss so zu organisieren, dass eine Umverteilung von privatem zu öffentlichem Vermögen stattfindet.

2.    die Vermögensteuer als Millionärsteuer von fünf Prozent auf das Vermögen über einer Million Euro wieder zu erheben sowie die Abgeltungsteuer abzuschaffen und private Kapitaleinkünfte wieder in die reguläre Einkommensbesteuerung  einzubeziehen.

3.    den privaten Bankensektor zu vergesellschaften und mit unilateralen Maßnahmen auf dem Feld der Finanzmarktregulierung voranzugehen, beispielsweise durch ein Verbot von Leer-verkäufen und ungedeckten Kreditausfallversicherungen.