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Regierungskrise: Ablenkungsmanöver, aber keine Aufklärung

Im Wortlaut von Frank Tempel,


Kriminaloberkommissar a.D. im Bundestag: Frank Tempel

Von Frank Tempel, Mitglied im Innenausschuss des Bundestags

Schon bei meiner früheren Tätigkeit als Kriminaloberkommissar und Ermittler in Korruptionsfällen ist mir aufgefallen, dass ab einer bestimmten gesellschaftlichen Position die Überzeugung herrscht, rechtliche Spielräume für sich weiter definieren zu dürfen, als für den Rest der Bevölkerung. Auch in der Affäre um das Handeln der Bundesregierung im Fall Edathy stellt sich diese Diagnose mehr als deutlich. Die eingestandene Weitergabe von Informationen des damaligen Innenministers Friedrich an die SPD-Spitze zu bevorstehenden Ermittlungen gegen den Bundestagsabgeordneten Edathy ist so ein Verhalten. Auch der heutige SPD-Fraktionschef Oppermann hat eine bemerkenswerte Rechtsauffassung an den Tag gelegt, als er BKA-Chef Ziercke anrief, um sich die Vorwürfe gegen Edaty bestätigen zu lassen und vermutlich auch um weitere Informationen zu bekommen. Im Innenausschuss erläuterte er angesichts der Mitteilungen über Edathy unter Schock zum Telefonhörer gegriffen zu haben. Dies mag stimmen, aber als Jurist und Richter hätte ihm die Rechtslage klar sein müssen. Im Übrigen hat Ziercke bestätigt, dass er sich in einer rechtlichen Bredouille befand.

Große Koalition der Ausflüchte

In der parlamentarischen Aufarbeitung zur aktuellen Stunde des Bundestages ist von Vertretern der Großen Koalition insbesondere von Seiten der CDU/CSU wiederholt bestritten worden, das überhaupt strafbares Verhalten vorlag. Alle Argumentationen, dass das Verfahren noch nicht eröffnet gewesen sei und nicht mal klar war, ob überhaupt eine strafbare Handlung Edatys vorlag und demzufolge gar kein Geheimnis verraten wurde, wiedersprechen der gängigen Rechtsprechung. Für den Tatbestand des Geheimnisverrates ist dies nicht relevant. Alle entsprechenden Äußerungen der Großen Koalition sind bloße Ausflüchte und Minister Friedrich ist bestimmt nicht zurückgetreten, weil ihm in der Sache nichts vorzuwerfen sei. Bei Friedrich und Oppermann ist zu bedauern, dass sie beide nicht die Größe gezeigt haben, Fehler einzuräumen.

Im siebenstündigen Innenausschuss war bemerkenswert, dass von den Protagonisten die Vorgänge mit immer gleichen Worten geschildert wurden. Böse Zungen könnten sagen, da wurden erfolgreich Absprachen durchexerziert.  Zwei interessante Punkte kamen aber doch ans Licht. Von SPD-Seite wurden mögliche Informationsabflüsse von bevorstehenden Ermittlungen an Edathy bei der örtlichen Polizei in Niedersachsen ausgemacht. Das sollte wohl vom Verdacht möglicher Benachrichtigungen aus SPD-Reihen ablenken. Weiterhin wurde offenbar, dass die Presseerklärung von Oppermann, welche letztlich den Rücktritt Friedrichs auslöste, mit Gabriel und dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Kauder abgesprochen war. Das ist in sofern interessant, dass damit die Rücktrittsforderungen der CSU an Oppermann hinfällig sind und ab jetzt der Koalitionskrach wohl eher zwischen CDU und CSU ausgetragen wird. Zur konkreten Aufklärung trägt das alles aber nicht bei.

Ablenkungsmanöver mit Schaufensterbeschlüssen

In den vergangenen Tagen hat die Große Koalition versucht, über eine Diskussion zur Verschärfung des Strafrechtes bezüglich der Verbreitung von Kinderpornografie von ihren Fehlern in der Affäre Edathy abzulenken. Da wird in den nächsten Tagen noch viel Aufgeregtheit produziert werden. Die LINKE wird sich allerdings nicht zu Schnellschüssen verleiten lassen. Nur wenn mit gesetzlichen Regelungen der Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Prävention verbessert werden kann, ist dieser Weg sinnvoll. Reine Schaufensterbeschlüsse bringen nur eine höhere Rechtsunsicherheit.


linksfraktion.de, 20. Februar 2014