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Regierung sieht wenig Handlungsbedarf zum Schutz der Beschäftigten

Nachricht von Jutta Krellmann, Alexander Ulrich,

Seit Anfang Mai dürfen Beschäftigte aus acht mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten, die 2004 beigetreten sind, ohne Beschränkungen in Deutschland arbeiten. Die Fraktion DIE LINKE hatte die Bundesregierung bereits im Februar danach gefragt, welche Maßnahmen diese zum Schutz der in- und ausländischen Beschäftigten plane. Da die Bundesregierung diese Fragen eher schlecht als recht beantwortet hat, wurde noch einmal nachgehakt.

Auch die neue Antwort ist unbefriedigend: Die Bundesregierung sieht nur „punktuellen Handlungsbedarf“, dem sie ebenso punktuell begegnet. So bleibt die Beratung und Unterstützung für Beschäftigte aus den neuen Mitgliedstaaten auf eine Informationsbroschüre begrenzt, einen Anlass für vermehrte Kontrollen zur Einhaltung der Beschäftigtenrechte sieht sie nicht - im Gegenteil: Die damit beauftragte Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat seit 2004 einen Stellenrückgang von knapp 300 Stellen hinnehmen müssen, die für 2011 und 2012 neu geplanten Stellen kompensieren gerade einmal die ebenfalls geplanten Einschnitte.

Der Obmann der Fraktion im EU-Ausschuss des Bundestages, Alexander Ulrich, sieht hingegen einen deutlichen Handlungsbedarf: „Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn sowie darüber liegende Branchemindestlöhne sind notwendig, damit die Beschäftigten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ihre Einhaltung muss durch personell und finanziell aufgestockte Kontrollbehörden gewährleistet werden. Die Bundesregierung hat die Stellen bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit jedoch seit 2004 um knapp 300 reduziert“

Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeits- und Mitbestimmungspolitik, ergänzt: „Die Beschäftigten aus den neuen Mitgliedstaaten müssen auch über ihre Rechte aufgeklärt und bei ihrer Durchsetzung unterstützt werden. Daher fordert DIE LINKE ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Vorbild Berlin.“