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Dietmar Bartsch © Alexander GonschiorFoto: Alexander Gonschior

Recht zu bekommen darf nicht vom Geldbeutel abhängen

Nachricht von Dietmar Bartsch,

Die hessische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der vorsieht, dass Klägerinnen und Kläger vor Sozialgerichten ab der zehnten Klage innerhalb von drei Jahren eine Gebühr von 30 Euro entrichten müssen. Am 5. März erfolgt die Abstimmung im Bundesrat.

„Dies trifft insbesondere diejenigen, die ohnehin nicht viel haben und soll diese von weiteren Klagen abschrecken“, sagt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. „Wirkungsvoller Rechtsschutz verbietet, dass der Zugang dazu von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit abhängig ist.“

Die Gebührenfreiheit bei sozialgerichtlichen Verfahren hat den Sinn, den finanziell schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft einen besonders niedrigschwelligen Rechtsschutz zur Durchsetzung von sozialen Rechten und Ansprüchen zu ermöglichen. Wer ein schwieriges Jahr mit neun Klagen durchlebt oder in drei Verfahren bis zum Bundessozialgericht ziehen muss, wird nun abwägen, wann er welche Rechtsmittel einlegen kann, um der Gebührenpflicht zu entgehen. Recht zu bekommen darf nicht vom Geldbeutel abhängen. 


Auch der Deutsche Anwaltverein, der Sozialverband Deutschland und der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnen die Einführung einer Verfah­rens­gebühr für sogenannte „Vielkläger“ vor Sozial­ge­richten in einer gemeinsamen Stellungnahme ab.