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Recht auf Wohnen ins Grundgesetz

Kolumne von Heidrun Bluhm-Förster,

Von Heidrun Bluhm

Wohnen als soziales Grundrecht in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu schreiben, ist das strategische Ziel eines Antrages, den die LINKE kürzlich in den Bundestag eingebracht hat.

Wir sind der festen Überzeugung, dass das Wohnen ebenso zur Daseinsvorsorge gehört, wie existenzsichernde Einkommen, armutsfeste Renten oder bezahlbare, bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung und Kultur.

Das Grundgesetz bekennt sich zur Würde des Menschen und zu seiner Freiheit. Aber was nützen solche hohen Ideale, wenn sie nicht für Jeden erreichbar und nicht dauerhaft garantiert sind? Wenn der Staat sich weigert, rechtliche Garantien und materielle Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an Freiheit und Würde zu schaffen?

Genau das ist der Kern unserer Initiative: Wir wollen, dass aus Lippenbekenntnissen im Grundgesetz verbindliche Verpflichtungen des Staates werden.

Natürlich sind wir nicht so blauäugig, zu glauben, dass wir mit unserem Vorstoß schnell zum Ziel kommen würden. Immerhin haben wir aber mit unserem Antrag ein großes, schweres Tor, das die konservative Regierungskoalition mit aller Macht zuhalten will, einen Spalt weit aufgedrückt. Es ist interessant zu beobachten, dass auch manche Politiker anderer Oppositionsfraktionen vielleicht gern mit drücken würden, sich aber jetzt noch nicht so ganz trauen.

Aber das ist wichtig, weil das große Ziel, Wohnen als Grundrecht, nur in Etappen zu erreichen sein wird und dafür langfristig Mehrheiten vorbereitet werden müssen. Dabei geht es uns natürlich nicht darum einen theoretischen Anspruch zu begründen. DIE LINKE will ganz konkret Wohnen für alle Menschen in allen Lebenslagen auf einem menschenwürdigen Niveau ermöglichen.
Solche Etappen sind zum Beispiel das Ringen um die zweifellos notwendige energetische Sanierung des gesamten Wohnungsbestandes in Deutschland. Oder den ebenso notwendigen barrierefreien Umbau von Wohnungen für Menschen mit Behinderungen und eine älter werdende Bevölkerung. Denn so groß die Übereinstimmung quer durch alle Fraktionen ist, dass dieser Umbau dringend notwendig ist, so groß sind auch die Meinungsunterschiede darüber, wie das angepackt werden muss.

Uns geht es vor allem darum, dass die gewaltigen Investitionen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und angegangen werden. Wir wollen, dass die Mieten sozial verträglich bleiben und am Ende die Kosten nicht von den Mieterinnen und Mietern allein finanziert werden. Schon heute geben Menschen mit niedrigen Einkommen, darunter viele Rentnerinnen und Rentner, oft mehr als 50 Prozent ihres monatlichen Budgets für die Miete aus. Die Politik der Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP bewirkt, dass sich die Situation für Mieterinnen und Mieter weiter verschärfen wird.

In den nächsten Jahrzehnten muss die Mehrheit der Wohnungsbestände energetisch saniert werden. Neue Heizanlagen und effektive Wärmedämmung helfen dabei sowohl die Heizkosten als auch den umweltschädlichen CO2-Ausstoß zu senken. Bei weiter steigenden Energiepreisen sind die Investitionen in die neue Technik allerdings oft höher als die dadurch erzielten Einsparungen bei den Heizkosten. Die Bundeskanzlerin hat erst vor wenigen Monaten klar und unmissverständlich formuliert, dass sich die Mieterinnen und Mieter auf höhere Mieten und Mietnebenkosten einstellen müssen. Für DIE LINKE ist das eine Fortsetzung der unsozialen Politik der Bundesregierung, die Lobbygruppen – in dem Fall die Vermieter und Immobilienbesitzer – bevorteilt und die einfachen Leute belastet. Wir wollen die drohende Soziale Spaltung verhindern. Wir wollen eine gerechte Lastenverteilung. Die Kosten dürfen nicht einseitig auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Mietrechts sollen die Vermieter stärken. Wir wollen die von CDU/CSU und FDP angestrebte Lockerung des Kündigungsschutzes zu Lasten der Mieterinnen und Mieter ebenso verhindern wie die Durchsetzung von Luxussanierungen gegen Mieterinteressen.

Eine energetische Sanierung darf die Mieterinnen und Mieter finanziell nicht überfordern. Sie müssen vor den Umbaumaßnahmen wissen, welche Einschränkungen in der Bauzeit auf sie zukommen und wie sich am Ende ihre Miete verändern soll. Finanzielle Mehrbelastungen müssen gegebenenfalls über eine Erhöhung des Wohngeldes abgefangen werden.

Eine höhere Miete soll der Vermieter grundsätzlich nur dann verlangen können, wenn tatsächlich der Gebrauchswert der Wohnung für den Mieter  verbessert wurde. Denn Sanierungs- und Umbauinvestitionen bedeuten für den Wohnungseigentümer auch immer eine Wertsteigerung seiner Immobilie, die nicht allein vom Mieter zu bezahlen ist.

Modernisierungskosten dürfen nur in dem Maße auf die Nettokaltmiete umgelegt werden, wie es zum Beispiel der technischen Lebensdauer einer Heizungsanlage oder der Sanitäraustattung entspricht. Dafür reicht eine Mietsteigerung von maximal fünf Prozent der Nettokaltmiete völlig aus.

Damit das Grundrecht auf eine bedarfsgerechte Wohnung für alle Bevölkerungsschichten auch Wirklichkeit wird, will die Fraktion DIE LINKE das kommunale und genossenschaftliche Wohneigentum wieder stärken und den öffentlich geförderten Wohnungsbau neu beleben. Wohnen muss weitgehend dem ungehemmten und ausschließlichen Profitstreben des Wohnungsmarktes entzogen werden und zu einem großen Teil die schon aufgegebene Gemeinnützigkeit wieder erlangen.

Für die Fraktion DIE LINKE. gehört zu den Grundvoraussetzungen sozialer Sicherheit und Menschenwürde eine sichere, dem Bedarf entsprechende Wohnung. Wir werden dafür kämpfen, dass eine solche Wohnung nicht zum Luxusgut oder Armutsrisiko wird, sondern für alle Menschen in unserem Land selbstverständlich ist. Denn eine Wohnung ist Zentrum des Lebens, steht für Identität und darf deshalb nicht wie eine gewöhnliche Ware gehandelt werden.

linksfraktion.de, 04.01.2011