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Psychische Belastung: Die Grenze ist überschritten

Nachricht von Jutta Krellmann,

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat ein international gültiges Klassifizierungssystem für medizinische Diagnosen entwickelt, das auch in Deutschland angewendet wird und mittels Codes eine Statistik über auftretende Erkrankungen ermöglicht. Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat die Bundesregierung nach der Entwicklung von Erkrankungen befragt, die auf psychische Belastungen zurückzuführen sind. Die Ergebnisse (PDF) sind alarmierend.

Seit 2004 steht seitens der Weltgesundheitsorganisation der ICD-Code Z73 zur Verfügung. Darunter verbergen sich meist die sogenannten „Burnout-Diagnosen“. Da jedoch Burnout als Krankheitsentitität nicht eindeutig definiert ist und weiterhin keine eigene primäre Kennzeichnung in der Krankheitsklassifikation zur Verfügung steht, beziehen sich viele Statistiken auf den ICD-Code Z73 „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“. Nicht selten dürfte allerdings die entsprechende Symptomatik auch bei den Codes F43 „akute Belastungsreaktion, dem ICD-Code F48.8 „Neurasthenie“ (Ermüdungssyndrom) oder dem ICD-Code „Unwohlsein und Ermüdung“ verschlüsselt werden. Bezieht man diese mit ein, dann stiegen die Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund der genannten psychischen Belastungen von  20 Millionen im Jahr 2012 auf 30 Millionen im Jahr 2016 an.
 
Jutta Krellmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Mitbestimmung und Arbeit, sagt ganz klar:

„Die Grenze ist überschritten. Arbeitgeber und Bundesregierung behandeln die Beschäftigten wie Verschleißteile. Anstatt deren Gesundheit zu schützen, denkt man lieber darüber nach, wie man das Arbeitszeitgesetz lockern kann. Das grenzt an Körperverletzung. Schon lange wirtschaften die Unternehmen auf Kosten der Gesundheit ihrer Beschäftigten. Der Einzelne kann sich nur unzureichend schützen. Wir brauchen ein Gesetz, das die Arbeitgeber zwingt, Verantwortung zu übernehmen. Wer sich dem verschließt, nimmt die Zunahme psychischer Belastungen billigend in Kauf. Ich fordere die Bundesregierung auf zu handeln, bevor es zu spät ist.
DIE LINKE fordert eine Anti-Stress-Verordnung, die als mögliche Gefährdungsfaktoren mindestens die Gestaltung der Arbeitsaufgabe, die Arbeitsorganisation sowie die Bedingungen des Arbeitsplatzes und besonders der Arbeitszeit berücksichtigt. Für all diese Bereiche sind geeignete Kriterien als Vorgaben für Gefährdungsbeurteilungen zu entwickeln. Eine solche Anti-Stress-Verordnung würde Beschäftigten und Arbeitgebern zeigen, was gegen psychische Belastung konkret getan werden muss.“