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Jan Korte, Erster Parlementarischer Gerschäftsführer der Linksfraktion, und ver.di-Verhandlungsführer Tobias Schürmann unterzeichnen Tarifabschluss

Pflegebedürftigkeit ist auch eine Herausforderung für Arbeitgeber*innen

Nachricht,

Bundestagsfraktion DIE LINKE und ver.di reagieren mit richtungsweisendem Tarifabschluss

Pflegbedürftige Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu belassen, liegt nicht nur im Interesse dieses Personenkreises, sondern ist auch Wunsch vieler Angehöriger, die große Bereitschaft zeigen sich für diese Personen einzusetzen. Oft scheitert dies an den Rahmenbedingungen. Auch die gesetzlichen Regelungen sind aus Sicht der LINKEN alles andere als ausreichend und DIE LINKE hat hier immer wieder Reformen angemahnt.

Entsprechend unserer eigenen Forderungen haben wir mit den Tarifpartnern von ver.di beraten, wie auch die Bundestagsfraktion als Arbeitgeber*in hier die Rahmenbedingungen verbessern kann, und dabei folgende Leistungen zur Unterstützung von Pflegepersonen vereinbart und heute die Änderung des Manteltarifvertrages unterzeichnet:

  1. Gesetzlich besteht lediglich ein Anspruch auf 10 Tage Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes (§ 2 PflegeZG). Erfahrungsgemäß reicht dieser Zeitraum nicht aus, alle organisatorisch notwendigen Regelungen für die Übernahme der Pflege nach Eintritt des Pflegefalles in diesem Zeitrahmen vorzunehmen. Deshalb können Pflegepersonen nach § 19 SGB XI, die einen nahen Angehörigen pflegen (§ 7 Abs. 3 PflegeZG) nach Ausschöpfen ihres gesetzlichen Anspruchs auf Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Tag der Antragstellung auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 15 (weitere) Arbeitstage unter Lohnfortzahlung freigestellt werden. Dieser Anspruch kann auch bedarfsgerecht aufgeteilt werden.
  2. Auf Antrag kann der Anspruch auch einer nahestehenden Person gewährt werden, die von § 7 Abs. 3 PflegeZG nicht erfasst ist.
  3. Bei Pflegepersonen, die einen Angehörigen mindestens des Pflegegrades 3 pflegen, erhöht sich Urlaubsanspruch auf 35 Urlaubstage jährlich.
  4. Bestimmte Pflegeleistungen dürfen nur bei entsprechendem Nachweis der Qualifizierung erbracht werden. Da Pflegepersonen gesetzlich keine Unterstützung für solche Weiterbildungen erhalten, übernimmt die Fraktion auf Antrag die Kosten für solche Weiterbildungsmaßnahmen. Freistellung wird für diese Maßnahmen wird im zeitlichen Rahmen der Bildungsurlaubsgesetzgebung gewährt.

DIE LINKE hofft mit ver.di, dass dieser Abschluss auch Vorbildcharakter für weitere Tarifabschlüsse hat, sieht aber letztlich weiter den Gesetzgeber in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es auch Arbeiternehmer*innen ermöglichen, die Pflege von Angehörigen (mit) zu übernehmen. Nur am Rande bemerkt, durch den Tarifvertrag werden auch weitere 16 Arbeitsverträge älterer Arbeitnehmer in der Fraktion entfristet.