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Passagierdaten-Abkommen mit den USA

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Das im Oktober vereinbarte Abkommen zwischen der Europäischen Kommission und der USA sorgt bei Datenschützern und Politikern für massive Kritik. Doch die USA ließen der europäischen Seite kaum Verhandlungsspielraum: Entweder den Forderungen der USA nach Weiterleitung umfassender persönlicher Daten der Passagiere - wie Geschlecht, Telefon- und Kreditkartennummer und die Essgewohnheiten - würde nachgekommen, oder die aus Europa stammenden Flüge erhielten keine Landeerlaubnis für die USA. Die Vereinbarung ist vorläufig und gilt nur bis zum 31. Juli 2007.

Das Sammeln von Fluggastdaten gehört seit dem 11. September 2001 in den USA per Gesetz zur allgemeinen Terrorabwehr. Fluggesellschaften, die US-amerikanische Flughäfen von Europa aus ansteuern, sind gezwungen, alle angeforderten Passagierdaten weiterzugeben.
Eine erste Vereinbarung vom 28. Mai 2004 ist nach einer Klage des Europaparlaments im Mai dieses Jahres durch den Europäischen Gerichtshof (EUGH) gekippt worden. Der EUGH hat am 30. Mai 2006 entschieden, dass es für die Weitergabe von Flugpassagierdaten durch EU-Mitgliedsstaaten an die USA keine geeignete Rechtsgrundlage gibt. Damit verstößt die Datenweitergabe gegen EU-Recht.
EU-Justizkommissar Franco Frattini führte in den vergangenen Monaten die Verhandlungen mit den USA. Allerdings wird auch dieses Abkommen, in dem die Weiterleitung von 34 persönlichen Daten festgehalten ist, nur von kurzer Dauer sein, so dass bereits von November an ein Folgeabkommen ausgearbeitet werden muss. Insbesondere die Speicherfristen für Personendaten werden ein wichtiger Verhandlungspunkt sein.

Die einzige Konzession im Vergleich zum ersten Abkommen von 2004 ist die Abmachung, wonach die Passagierdaten in Zukunft von den US-Behörden angefordert werden müssen; die USA erhalten keinen automatischen Zugriff auf die Datenbanken der Fluggesellschaften.
Besonders kritisch ist dagegen, dass die US-Behörden die Daten der europäischen Flugpassagiere künftig an sämtliche US-Stellen weiterleiten darf - u.a. an den amerikanischen Geheimdienst, CIA. Hier sei daran erinnert, dass sowohl im Deutschen Bundestag, als auch im Europäischen Parlament derzeit Sonderuntersuchungsausschüsse tagen, um die geheimen Tätigkeiten des CIA im Zusammenhang mit der Terrorbekämpfung aufzuklären.
Zu guter Letzt haben die aus Europa einreisenden Passagiere noch nicht einmal die gleichen Rechtsschutzmöglichkeiten wie amerikanische Passagiere. Es ist nicht möglich gewesen, die gleichen Bedingungen zu schaffen, sich gegen die Verarbeitung inkorrekter Daten oder gegen den Missbrauch ihrer Daten wehren zu können.