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Ohne schwarz-gelbes Geschacher wäre Praxisgebühr längst Geschichte

Nachricht von Harald Weinberg,

Vom 21. März 2012 ist der Antrag datiert, in dem DIE LINKE fordert »Praxisgebühr abschaffen«. Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht vor, dass eine Fraktion zehn Wochen, nachdem ein Antrag in einen Ausschuss überwiesen wurde, ohne dass dieser eine Beschlussempfehlung für eine Abstimmung im Plenum gegeben hat, zumindest einen Bericht über die Beratung im Ausschuss verlangen kann. Das hat DIE LINKE getan. Der Bericht der Ausschussvorsitzenden Carola Reimann (SPD) dokumentiert anschaulich das Agieren von CDU, CSU und FDP in den zurückliegenden Monaten.

"Der Bericht zeigt nun schwarz auf weiß: Die Koalition und insbesondere die FDP haben monatelang die Abschaffung der Praxisgebühr verhindert. Sie haben den Abschluss des LINKEN-Antrags mit ihrer Mehrheit blockiert. Die Praxisgebühr hätte schon zwei Quartale vorher Geschichte sein können. Der FDP geht es nicht um die Sache, sondern um Koalitionsgeschacher als Selbstzweck. Dafür schlucken sie nun sogar die Betreuungsgeld-Kröte. Das wäre nicht nötig gewesen", kommentiert Herald Weinberg, Obmann für DIE LINKE im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
 

Auszug


Bericht der Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit Dr. Carola Reimann

I. Verlangen der Berichterstattung nach § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Die Fraktion DIE LINKE. hat am 25. Oktober 2012 die Erstattung eines Berichts über den Stand der Beratungen zu ihrem Antrag auf Drucksache 17/9031 beantragt. Die Überweisung des Antrags durch das Plenum des Deutschen Bundestages liegt mehr als zehn Sitzungswochen zurück, ohne dass eine Beschlussempfehlung durch den federführenden Ausschuss für Gesundheit erfolgt ist. Die Voraussetzungen für ein Verlangen nach § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung liegen daher vor.

II. Überweisung der Vorlage

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/9031 in seiner 168. Sitzung am 22. März 2012 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

III. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Auffassung der Antragsteller hat die Praxisgebühr die von ihren Befürwortern verfolgte Zielsetzung nicht erreicht. Zum einen sei das Nachfrageverhalten der Patientinnen und Patienten überwiegend in einer für ihre Gesundheit negativen Weise beeinflusst worden. Zum anderen würden durch die Praxisgebühr nur geringe Zusatzeinnahmen generiert und die Patientinnen und Patienten einseitig belastet. Der Bundestag solle daher die Bundesregierung auffordern, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Praxisgebühr vorzulegen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit sollte bereits in der 69. Sitzung am 28. März 2012 die Beratungen zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/9031 aufnehmen und abschließen. Der Antrag wurde aber mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP von der Tagesordnung abgesetzt.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 72. Sitzung am 25. April 2012 die Beratungen zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/9031 aufgenommen.

In der 74. Sitzung am 9. Mai 2012 hat der Ausschuss die Beratung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der Tagesordnung abgesetzt.

In seiner 77. Sitzung am 23. Mai 2012 hat der Ausschuss die Beratungen zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/9031 fortgesetzt.

In seiner 82. Sitzung am 27. Juni 2012 hat der Ausschuss den Antrag der Fraktion der DIE LINKE. auf Drucksache 17/9031 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der Tagesordnung abgesetzt.

In der 85. Sitzung am 26. September 2012 und in der 86. Sitzung am 17. Oktober 2012 hat der Ausschuss die Beratungen zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/9031 jeweils fortgesetzt aber nicht abgeschlossen, da bei den Fraktionen der CDU/CSU und FDP weiterer Beratungsbedarf bestand.

In der 88. Sitzung am 24. Oktober 2012 hat der Ausschuss die Beratungen fortgesetzt aber nicht abgeschlossen, da bei den Fraktionen der CDU/CSU und FDP weiterhin Beratungsbedarf bestand.

Insgesamt wurde deutlich, dass eine Aufsetzung der Vorlage auf die Tageordnung des Ausschusses für Gesundheit zur abschließenden Beratung derzeit am Einspruch der Fraktionen der CDU/CSU und FDP scheitert, da beide Fraktionen weiteren Beratungsbedarf sehen.

Berlin, den 1. November 2012
Dr. Carola Reimann
Vorsitzende
 

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