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Öffentliches Geld und öffentliche Aufträge trotz Tarifflucht und Lohndumping?

Nachricht von Pascal Meiser,

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Pascal Meiser u.a. "Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe"


"Arbeitsminister Heil muss seinen großmundigen Ankündigungen eines echten Tariftreuegesetzes für den Bund endlich Taten folgen lassen. Schwarze Schafe müssen konsequent von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. Die Antwort der Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in Deutschland und diese Bedeutung dürfte durch die geplanten milliardenschere Investitionsprogramme in Folge der Corona-Krise in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung seit Jahren hinter den europarechtlichen Möglichkeiten zurückbleibt, um im Rahmen der öffentlichen Austragsvergabe das Tarifvertragssystem und andere soziale Standards zu stärken. Die Steuerzahler können zurecht erwarten, dass es öffentliches Geld nur noch bei guter Arbeit und Tariftreue gibt – und nicht für Ausbeutung und Lohndumping", erklärt Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf seine Anfrage und die anhaltende Untätigkeit der Bundesregierung in diesem Bereich.

 

Hintergrund:

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage unterstreicht, dass "die Vergabe von Aufträgen und Konzessionen durch öffentliche Auftraggeber ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Bundesrepublik Deutschland" ist. In den vergangenen zehn Jahren wurden Aufträge in Höhe von mindestens 371 Milliarden Euro vergeben.

Schon seit vielen Jahren fordern Gewerkschaften wie auch DIE LINKE deshalb, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden sollen, die Tariflöhne zahlten. Zuletzt hat sich auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wiederholt medienwirksam für ein solches Bundestariftreuegesetz ausgesprochen.

Hintergrund dieser Forderung ist die seit Jahren zurückgehende Tarifbindung in Deutschland, der die Bundesregierung bisher keine effektiven Maßnahmen entgegengesetzt hat.

Auch im Rahmen der Umsetzung der Vergaberichtlinien (2014/24/EU, i. F. Vergaberichtlinie) ) der Europäischen Kommission, mit denen die EU-Mitgliedstaaten bis April 2016 aufgefordert waren, ihre Auftrags- und Konzessionsvergabe neu zu regeln, versäumte es die Bundesregierung, von der durch die Richtlinien eröffneten Möglichkeit Gebrauch zu machen, verstärkt qualitative Ziele der Auftragsvergabe gesetzlich vorzugeben. Tatsächlich standen im Zentrum der EU-Richtlinien qualitative Anforderungen der Vergabe und eine Gleichstellung sozialer, tarifrechtlicher und ökologischer Kriterien im Verhältnis zur Preiskomponente. Durch die Weigerung der Bundesregierung, längst überfällige Schritte zur Modernisierung der öffentlichen Auftrags- und Konzessionsvergabe in Angriff zu nehmen, können öffentliche Mittel im Rahmen der Auftragsvergabe auch weiter an Auftragnehmer gehen, die Tarifverträge unterlaufen und gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen haben. Die öffentliche Hand verzichtet dadurch weitestgehend auf ein wichtiges Steuerungsinstrument, dass das Verhalten von privaten Unternehmen auch über die eigentliche Auftragsvergabe hinweg prägt.


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