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Nur Netzneutralität verhindert Drosselung

Im Wortlaut von Halina Wawzyniak,

Von Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Am 30. Oktober entschied des Landesgericht Köln, dass die Klauseln, wonach die Telekom die Geschwindigkeit ihrer Anschlüsse nach dem Verbrauch eines bestimmten Datenvolumes drosselt, unwirksam sind. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die prompt ankündigte, auch gegen andere Provider vorzugehen, deren Verträge ähnliche Klauseln beinhalten. Noch ist das Urteil nicht rechtswirksam. Die Telekom kann also gegen dieses Urteil vorgehen. Das wird sie vermutlich tun.

Allzu schädlich für die Drosselungspläne der Telekom ist das Urteil aber leider nicht. Denn das Landgericht Köln untersagte die Drosselung nicht generell. Vielmehr sei es eine erhebliche Einschränkung und unangemessene Benachteiligung der Kundinnen und Kunden, wenn die Telekom ihre Tarife als "Flatrate" bewirbt, diese dann in den AGB aber einschränkt. Einfach ausgedrückt: Wo Flatrate drauf steht, muss auch eine Flatrate drin sein.

Sollte das Urteil im Berufungsverfahren Bestand haben, müsste die Telekom also nur ihre Flatrates anders nennen und Alt-Kunden in neue Verträge zwingen. Das Urteil verhindert somit nicht die Drosselungspläne der Telekom, es macht die Umsetzung höchstens etwas schwieriger. Es bleibt also auch nach dem Urteil dabei: An einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität führt kein Weg vorbei. Die künftige Große Koalition darf das Thema nicht auf die lange Bank schieben.