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Nicht-Umsetzung des Dogan-Urteils ist organisierter Rechtsbruch

Im Wortlaut von Sevim Dagdelen,

Von Sevim Dagdelen, Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag





Mit dem so genannten Dogan-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Juli 2014 wurde die umstrittene Regelung der Sprachtests im Ausland als ein Verstoß gegen das EU-Türkei Assoziationsabkommen bewertet. DIE LINKE hatte diese Position bereits seit Jahren vertreten. Für Tausende aufgrund der Sprachhürden zwangsweise voneinander getrennte Ehepaare war dies eine freudige Nachricht. Umso größer ist für die Betroffenen die Enttäuschung, dass die Bundesregierung das Urteil des EuGH nicht umsetzen will. Statt auf Sprachnachweise beim Nachzug zu türkischen Staatsangehörigen zu verzichten, wie es das Urteil verlangt, wurde lediglich eine Härtefallregelung vereinbart, die nach allen bisherigen Erfahrungen in der Praxis weitgehend unwirksam bleiben wird.

Dieses Vorgehen ist ein skandalöser, exekutiv organisierter Rechtsbruch! Seit Jahren schon verweigert die Bundesregierung dem EuGH immer wieder die Gefolgschaft, wenn es darum geht, die Rechte türkischer Migrantinnen und Migranten aus dem EU-Türkei-Assoziationsabkommen umzusetzen. Dass diese rechtsstaatswidrige Verweigerungshaltung nun unter Mitwirkung und in der Verantwortung von Außenminister Steinmeier fortgesetzt wird, ist ein politisches Armutszeugnis für die SPD. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE räumt die Bundesregierung nun zwar ein, der bisherige Erlass des Auswärtigen Amtes sei nur eine "vorläufige Umsetzung" des Urteils; der genaue Umsetzungsbedarf werde noch geprüft. Doch das ist keine Rechtfertigung für die Nicht-Umsetzung des Urteils. Zudem brüskiert die Bundesregierung auch die EU-Kommission, indem sie deren Hinweise zur rechtskonformen Anwendung der EU-Familienzusammenführungs-Richtlinie einfach ignoriert.

Dabei weiß auch die Bundesregierung längst, dass die strenge deutsche Regelung, die gesetzlich keine allgemeine Härtefallregelung vorsieht, nicht nur in Bezug auf türkische Staatsangehörige gegen EU-Recht verstößt. Im Erlass des Auswärtigen Amtes wird dies offen eingestanden, indem es mit Hinweis auf das Dogan-Urteil heißt, dass auch nicht-türkische Drittstaatsangehörige von nun an härtefallbegründende Umstände gelten machen können sollen. Doch solche Härtefallprüfungen gibt es bereits seit etwa zwei Jahren für den Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen. Aller Erfahrung nach werden diese in der Praxis so restriktiv vorgenommen, dass es kaum Betroffene gibt, die sich erfolgreich auf die Ausnahmeregelung beziehen können.

Die Ungeeignetheit und Unverhältnismäßigkeit der deutschen Regelung ergibt sich auch aus einer aktuellen Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Demnach führt der Spracherwerb im Ausland nicht einmal dazu, dass die Betroffenen nach ihrer Einreise dann leichter das im Inland geforderte Sprachniveau erreichen können. Die soziale Selektivität der Regelung und die Belastungen für die Betroffenen werden durch die Studie hingegen deutlich belegt: Ein Drittel habe den Spracherwerb im Ausland als starke oder sehr starke Belastung empfunden, weitere 25 Prozent fanden dies teilweise belastend. Diese Angaben stammen von denjenigen, die den Sprachtest letztlich geschafft haben und einreisen durften – nicht befragt wurden diejenigen, deren Menschenrecht auf Familienzusammenleben wegen eines nicht bestandenen Deutschtests missachtet wird.

DIE LINKE kämpft weiterhin für eine bedingungslose Abschaffung dieser unmenschlichen und menschenrechtswidrigen Beschränkung des Rechts auf Familienzusammenleben. Die deutsche Sprache erlernt sich am leichtesten in Deutschland, zusammen mit den hier lebenden Partnerinnen und Partner und in der ganz alltäglichen Anwendung.

linksfraktion.de, 8. September 2014

Siehe auch: MiGAZIN - Langfassung des Artikels von Sevim Dagdelen