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Nein zur Zwei-Klassen-Justiz

Nachricht von Sabine Zimmermann,

Bundesregierung will finanziellen Unterstützung von Geringverdienern für Rechtsverfahren einschränken – Anfrage dokumentiert rasanten Anstieg der Rechtsbeihilfen im Arbeits- und Sozialrecht

Am 13. März findet im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum sogenannten Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht statt. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie finanzschwachen Menschen den Zugang zum Beihilferecht verwehren und erschweren will. Die Bundesregierung will die Einkommensschwelle für die Inanspruchnahme von Beihilfen zum Rechtsverfahren kurz über das Hartz IV-Niveau absenken und Ratenzahlungen ausweiten. Betroffenen wären vor allem Niedriglohnbeschäftigte, die sich schwer einen Anwalt leisten können und auf die staatliche Beihilfe angewiesen sind.

Wie eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE.) bei der Bundesregierung ergab, ist entgegen den Unterstellungen der Regierung insgesamt keine starke Zunahme der bewilligten Prozesskostenhilfe zu beobachten, aber eine deutliche Verlagerung der Bewilligungen zu den Bereichen des Arbeits- und Sozialrechtes. Menschen, die hier ihr Recht wahrnehmen, wollen Union und FDP anscheinend ihr Grundrecht verweigern.

Nach Angaben der Bundesregierung lag im Jahr 2011 die Zahl der bewilligten Anträge auf Prozesskostenhilfe bei 715.000. Das sind rund 89.000 oder 14,2 Prozent mehr als 2007. Im Vergleich dazu entwickelten sich die Ausgaben für Prozesskostenhilfe unterdurchschnittlich. Die von Bund und Ländern in den Jahren 2007 bis 2010 dafür getätigten Ausgaben (neuere Zahlen liegen nicht vor) stiegen um gerade einmal 1,3 Prozent. Die Zahl der bewilligten Anträge nahm in diesem Zeitraum um 12,5 Prozent zu.

Insgesamt beliefen sich die Ausgaben von Bund und Ländern in der Prozesskostenhilfe im Jahr 2010 auf 509 Millionen Euro. Je bewilligten Antrag sind das 722 €. Drei Jahre vorher wurden pro Kopf noch 802 € aufgebracht.

Während es also keine von der Bundesregierung unterstellte Kostenexplosion gibt, zeigt sich bei näherem Hinsehen, dass die bewilligten Anträge auf Prozesskostenhilfe im traditionell stark vertretenen Teil der Familiengerichte unterdurchschnittlich zugenommen hat. Der Anstieg geht überwiegend auf mehr bewilligte Prozesskostenhilfe bei den Arbeits- und Sozialgerichten zurück. Bei den Arbeitsgerichten stieg die Zahl der bewilligten Anträge um 71 Prozent von 37.032 auf 63.448, bei den Sozialgerichten sogar um 165 Prozent von 25.619 auf 67.827. 2007 entfiel lediglich jeder zehnte Fall auf diese beiden Bereiche, 2011 schon jeder fünfte bis sechste.

 

Entwicklung der 2007-2011 bewilligten PKH-Anträge

absolut

in Prozent

Zivilgerichte

-2.579

-2,7%

Familiengerichte

22.065

4,8%

Arbeitsgerichte

26.416

71,3%

Verwaltungsgerichte

427

6,6%

Sozialgerichte

42.208

164,8%

Finanzgerichte

174

20,2%

Gesamt

88.711

14,2%

 

Die Bundesregierung will eine Zwei-Klassen-Justiz, in der die Frage des Rechtes vom Geldbeutel abhängt. Das darf nicht sein. Steigende Anträge im Bereich des Arbeits- und Sozialrechtes weisen deutlich auf die steigende Zahl von Niedriglöhnern und Armen hin, die sich einen Anwalt nicht leisten können. Statt die Ursache zu bekämpfen, will die Bundesregierung die Rechte der Betroffenen beschneiden. Das ist nicht hinnehmbar.

Die Bundesregierung muss sich den Vorwurf gefallen lassen, bewusst die Öffentlichkeit zu täuschen. Denn auf die Frage, woran sie die von ihr unterstellte „missbräuchliche Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe“ festmache, verweist die Bundesregierung auf einen Bericht des baden-württembergischen Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2005.

In diesem Bericht findet sich aber kein Wort von Missbrauch, wenn gleichwohl der Rechnungshof aus Kostengründen eine restriktivere Prozesskostenhilfe einfordert. Aus dem Bericht geht hervor, dass von den Familienverfahren, die 2011 zwei Drittel aller Prozesskostenfälle ausmachten, knapp die Hälfte Scheidungsverfahren sind. Eine Verschlechterung der Prozesskostenhilfe dürfte also vor allem auf Kosten der Frauen stattfinden, die wegen der Kinderbetreuung über Jahre nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig waren und deswegen auf die Beihilfe angewiesen sind. Ihnen werden Schranken aufgebaut, sich aus eigenem Entschluss zu trennen.

 

linksfraktion.de, 13. März 2013