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Nahles-Ministerium: Mindestens 11,68 Euro Stundenlohn sind nötig für armutsfeste Rente

Nachricht von Klaus Ernst,

 

Wer 45 Jahre lang arbeitet, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden, müsste rein rechnerisch einen Mindestlohn von 11,68 Euro erhalten, um im Alter eine Nettorente oberhalb der Grundsicherung zu bekommen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Klaus Ernst hervor. Das bedeutet: Der aktuelle Mindestlohn von 8,50 Euro schützt Beschäftigte selbst bei Vollzeitbeschäftigung nicht vor Altersarmut.

“Der Mindestlohn soll vor Armut schützen  – gerade auch im Alter. Doch mit 8,50 Euro wird dieses Ziel nicht annähernd erreicht. Wer einen Mindestlohn erhält und 45 Jahre einen vollen Job macht,  hat im Rentenalter Anspruch auf Sozialhilfe. Das ist eine Blamage für unseren Sozialstaat. Der Mindestlohn war schon bei seiner Einführung zu gering und das war ein Kardinalfehler. Die Mindestlohnkommission und die Bundesregierung müssen hier nachbessern und den Mindestlohn deutlich anheben”, kommentiert Klaus Ernst die Antwort aus dem Arbeits- und Sozialministerium.

Die Mindestlohnkommission wird bis zum 30. Juni 2016 über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns entscheiden, die dann zum 1. Januar 2017 wirksam werden soll. Laut Gesetz soll die Kommission dabei in einer Gesamtabwägung prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, um einen Mindestschutz der Beschäftigten ebenso zu gewährleisten wie funktionierende Wettbewerbsbedingungen, ohne Beschäftigung zu gefährden. Zudem soll sich der Mindestlohn nachlaufend an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren.

Keine Berücksichtigung findet hierbei allerdings die Tatsache, dass der Mindestlohn mit einem deutlich zu niedrigen Niveau eingeführt wurde. DIE LINKE hatte im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 gefordert, unverzüglich einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einzuführen und diesen zum Ende der laufenden Legislaturperiode auf 12 Euro anzuheben. CDU, CSU und SPD haben aber einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Dadurch dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch Löhne unterhalb der Niedriglohnschwelle erhalten. Diese Schwelle lag laut Statistischem Bundesamt bereits im Jahr 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde. Ein Mindestlohn, der diesen Namen verdient, sollte immer gewährleisten, dass Niedriglohnbeschäftigung abgeschafft wird. 8,50 Euro pro Stunde waren und sind dafür viel zu wenig.

Die Niedriglohnschwelle liegt bei zwei Dritteln des so genannten Medianlohnes. Der Median ist jener Lohn, welcher die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in zwei gleich große Gruppen einteilt und dann genau in der Mitte liegt. Die eine Hälfte verdient demnach weniger und die andere Hälfte mehr als den Medianlohn. Diese Berechnung der Niedriglohnschwelle ist international anerkannt und ermöglicht, dass die Bestimmung des Mindestlohns sich aus dem Lohnsystems selbst ableitet. Das statistische Bundesamt ermittelt die Niedriglohnschwelle für Deutschland alle vier Jahre. Zuletzt erfolgte die Berechnung auf Basis von Daten aus dem Jahr 2010. Eine neue Berechnung auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 2014 ist für September dieses Jahres angekündigt.

Rechnet man die Niedriglohnschwelle von 10,36 Euro aus dem Jahr 2010 anhand der so genannten Goldenen Lohnregel bis zum Jahr 2015 fort, kommt man auf einen Wert von rund 12 Euro pro Stunde. Die goldene Lohnregel besagt, dass der verteilungsneutrale Spielraum ausgeschöpft wird, indem die jährliche Zuwachsrate der Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde sowie das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von „unter, aber nahe zwei Prozent“ (1,9 Prozent) berücksichtigt wird. Folgt man dieser Regel, wird eine weitere Umverteilung von den Löhnen und Gehältern zu den Gewinnen der Unternehmen verhindert.

DIE LINKE fordert, dass der Mindestlohn 60 Prozent des Durchschnittslohns betragen soll. Dies folgt ebenfalls der Logik, dass der Mindestlohn eine abgeleitete Größe aus dem vorhandenen Lohngefüge sein muss, da er dessen untere Grenze bilden soll. Im Jahr 2015 lagen laut Verdiensterhebung des statistischen Bundesamtes die Bruttostundenverdienste von sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten ohne Sonderzahlungen durchschnittlich bei 20,44 Euro. Davon 60 Prozent sind gute 12 Euro. Daher sollte der Mindestlohn ab 1. Januar 2017 auf 12 Euro pro Stunde erhöht werden.