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Nachspiel-Zeit im Fall Buback

Im Wortlaut von Ulrich Maurer,

Aus dem Begnadigungfall Klar ist ein Politikum geworden: Was wusste der Verfassungsschutz?

Nach der Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe kann das frühere RAF-Mitglied Christian Klar wieder mit Hafterleichterungen rechnen. Noch vor wenigen Wochen herrschte große Aufregung um ein kapitalismuskritisches Grußwort des 54-Jährigen. Jetzt sorgen Mutmaßungen über den Ablauf der Ermordung des Generalbundesanwalts Buback für Aufregung - und die Rolle des Verfassungsschutzes.

30 Jahre nach dem »Deutschen Herbst« geht ein Ruck durch die Aufarbeitung der RAF-Geschichte. Dass das Jubiläum dazu benutzt werden würde, die Geschichte militanter Linksradikaler rückblickend dem Zeitgeist zu unterwerfen, hatte man erwarten können. Neue Erkenntnisse über den Ablauf der damaligen Ereignisse eher nicht. Nach der Wortmeldung des Ex-RAF-Mitglieds Peter-Jürgen Boock sieht die Sache nun anders aus: Muss der Mordfall Siegfried Buback neu aufgerollt werden?
Die Behörden suchen bereits eifrig nach einer Antwort. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe will sich heute zur möglichen Neuaufnahme von Ermittlungen äußern. Voraussetzung dafür wäre, dass belastbare Hinweise vorliegen, im Juristendeutsch »zureichende tatsächliche Anhaltspunkte«. Die Äußerungen Boocks sind kaum mehr als Spekulationen: Dass nicht Klar, sondern das frühere RAF-Mitglied Stefan Wisniewski auf Buback geschossen habe, leitet Boock lediglich aus seinem Wissen über deren angebliche Fähigkeiten beim Umgang mit Waffen ab. Spuren auf Wisniewskis Mittäterschaft hatte man 1977 nicht gefunden.

An den Urteilen gegen Christian Klar und andere würde sich aber auch dann nichts ändern, wenn Wisniewski tatsächlich geschossen hätte. Im Prozess gegen die bisher bekannten, am Buback-Mord beteiligten RAF-Mitglieder ging das Gericht vom Modell der Mittäterschaft aus. Demnach ist es unerheblich, wer genau was getan hat. Entscheidend sind der gemeinsame Plan und die gemeinsame Ausübung, zumal in einer so genannten terroristischen Vereinigung. Die war 1976 mit dem Paragrafen 129a zur Bekämpfung der RAF in das Strafgesetzbuch eingeführt worden. »Das ist eine Rechtsfigur, die erfunden worden ist, um auch diejenigen verurteilen zu können, denen man die konkrete Tat nicht nachweisen konnte«, so der grüne Rechtsexperte Jerzy Montag auf n-tv. »Das war damals kritikwürdig und das ist es heute auch.«

In Erklärungsnot befindet sich der Verfassungsschutz. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat eine interne Untersuchung angeordnet, ob möglicherweise jahrelang Aussagen von früheren RAF-Mitgliedern zurückgehalten worden sind. Angeblich soll Verena Becker, die Ende 1977 unter anderem wegen eines Schusswechsels mit der Polizei zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, Anfang der 80er Jahre gegenüber dem Verfassungsschutz erklärt haben, dass Wisniewski die Schüsse auf Buback abgegeben habe. Frühere hochrangige Verfassungsschützer haben dies inzwischen bestritten.

Was aber ebenso wenig etwas heißen muss wie die Aussage Beckers. Die 1952 geborene Frau könnte auch selbst geschossen haben, immerhin wurde sie nach dem Mord an Buback mit der Tatwaffe im Gepäck festgenommen. Wollte Becker sich Anfang der 80er Jahre mit ihrer Aussage gegenüber den Schlapphüten selbst entlasten?
So oder so: Die Verfassungsschützer hätten ihr Wissen nicht für sich behalten dürfen. Das Bundesverfassungsschutzgesetz verpflichtet die politische Polizei, »von sich aus« ihr bekannt gewordene Informationen an die Ermittlungsbehörden zu übermitteln, wenn diese zur Strafverfolgung erforderlich ist. Zum Schutz von Quellen kann dies auch in anonymisierter Form geschehen.

Nicht nur FDP-Chef Guido Westerwelle hat bereits »ein politisches und juristisches Nachspiel« angekündigt. Mit dem Fall Buback wird sich nun also auch der Bundestag befassen. Zunächst ist die Sache heute Thema im Parlamentarischen Kontrollgremium, das die Arbeit der Geheimdienste überprüfen soll. Die Linksfraktion drängt zudem darauf, die offenen Fragen auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Andernfalls, so der Parlamentarische Geschäftsführer Ulrich Maurer, müsse man über einen Untersuchungsausschuss nachdenken. »Alle Beteiligten«, so Maurer, »müssen ihr Schweigen brechen.«

Christian Klar wird sich weiter auf ein Leben in Freiheit vorbereiten - auch wenn offen bleibt, wann sich die Gefängnistore für den 54-Jährigen endgültig öffnen. Zurzeit nehme er an Computerkursen teil, heißt es im Gefängnis Bruchsal. Und auch Claus Peymanns Angebot für ein Praktikum an der Volksbühne in Berlin steht noch.

Von Tom Strohschneider

Neues Deutschland, 25. April 2007