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Ein Mann im Anzug und mit Krawatte hält die Fäden einer Marionette @ iStock/AndreyPopov

Mitgliedern des Bundestages untersagen, mit Lobbyismus Geld zu verdienen

Nachricht von Jan Korte,

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen den CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der persönlichen Bereicherung im Zusammenhang mit einer Provision in Höhe von 600.000 Euro für Masken-Großaufträge der Bundes- und bayerischen Landesregierung.

"Mitgliedern des Bundestages muss es untersagt werden, mit Lobbyismus im Bundestag und gegenüber der Bundesregierung Geld zu verdienen", fordert Jan Korte im Tagesspiegel ⇲: "Eine bezahlte Nebentätigkeit als Lobbyist widerspricht der Unabhängigkeit des Mandats. Nie wieder darf auch nur der Anschein erweckt werden, dass Abgeordnete ihre Kontakte nutzen, um sich die Taschen vollzustopfen – erst recht in einer Notlage wie dieser. Die Union steht auf der Bremse, wenn es um Transparenz und Korruptionsbekämpfung geht."

 

Die Linksfraktion hat seit 2008 drei Anträge und einen Gesetzentwurf [PDF] für ein verpflichtendes Lobbyistenregister vorgelegt. Mit der Einführung des verpflichtenden Lobbyisteregisters soll Transparenz darüber hergestellt werden, welche Interessenvertretung in wessen Auftrag und mit welchem Budget auf die Gesetzgebung oder andere politische Entscheidungen einwirkt oder einzuwirken versucht. Ziel ist es, eine öffentlich-demokratische Kontrolle der Einflussnahme der Interessen auf staatliche Entscheidungsprozesse zu ermöglichen.