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Reinigungskraft bei der Arbeit © iStockphoto.com/diego_cervo

Millionen Minijobbende sozial besser absichern

Nachricht von Pascal Meiser,

Die Ampel-Koalition hat nicht nur angekündigt, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde anzuheben, sondern im gleichen Zug auch die Minijob-Grenze auf 520 Euro zu erhöhen. Damit riskiert sie die Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Stellen.

Anlässlich der dieses Jahr wieder steigenden Anzahl von Minijobs wies auch DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel in einer Pressemitteilung vom 30. November 2021 auf die Gefahr der anhaltenden Armutsfalle hin.

Pascal Meiser hat in diesem Zusammenhang Zahlen des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet, die ein deutliches Bild der Betroffenen zeichnen.

Demnach waren 2018 laut Statistisches Bundesamt 5,61 Millionen Beschäftigte Minijobber:innen,

  • davon 60,4 Prozent Frauen;
  • davon 19,6 Prozent befristet beschäftigt

Von einer Mindestlohnerhöhung profitieren mehr als drei Viertel der Minijobber:innen. Denn im Jahr 2018 verdienten 4,35 Millionen (77,6 Prozent) von ihnen weniger als 12 Euro die Stunde.

2,23 Millionen oder 39,8 Prozent aller Minijobber:innen – würden durch einen Mindestlohn von 12 Euro bei gleicher Stundenanzahl in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln. Das würde für sie eine deutlich höhere soziale Absicherung bedeuten, gerade mit Blick auf die Vielzahl prekär Beschäftigter in diesem Segment. Während der Corona-Pandemie haben viele Minijobber:innen ihre Arbeit verloren und gleichzeitig keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld gehabt – sie fielen somit direkt in die Grundsicherung.

Das betont auch Pascal Meiser: „Die Pandemie sollte auch dem Letzten nochmal vor Augen geführt haben, dass das deutsche Minijob-System Millionen Beschäftigte so gut wie keine soziale Absicherung bietet.“ Für die allermeisten – ob als Reinigungskräfte, Verkäuferinnen im Einzelhandel, als Kellner in der Gastronomie – stellen die Minijobs kein Sprungbrett in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dar, sondern, so Meiser, „eine Armutsfalle programmierter Altersarmut inklusive“.

Es sei ein großer Erfolg, stellt Meiser klar, dass der maßgeblich auf Druck der LINKEN und der Gewerkschaften 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn auch zu einem leichten Rückgang der Minijobs geführt habe. Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro bestehe nun die große Chance, Millionen weiterer Minijobberinnen und Minjobbern in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu verhelfen. Meiser warnt: „Diese Chance darf nicht leichtfertig verspielt werden, indem ohne Not die Minijob-Grenze immer weiter nach oben geschraubt wird, wie das die Ampel-Koalition angekündigt hat."

Die Fraktion DIE LINKE hatte dazu bereits vor gut einem Jahr einen Antrag im Bundestag eingebracht, der unter anderem mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP abgelehnt wurde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich damals enthalten. Jetzt wäre ein guter Moment, mit unsozialen Kontinuitäten zu brechen.


Über unsere Auswertung berichtet auch die Süddeutsche Zeitung.