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Mietpreisbremse nur schöner Schein

Im Wortlaut von Heidrun Bluhm-Förster,

Von Heidrun Bluhm, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
 

 

 

Nun hat der Referentenentwurf "eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung" aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Licht der Welt erblickt.

Man kann der neuen Regierung ja zu Gute halten, dass sie damit auf diesem Gebiet deutlich mehr tut, als alle ihre Vorgängerregierungen zusammen, aber dieser Maßstab ist auch äußerst tief gehängt, denn die haben gar nichts gemacht.

Wenigstens etwas. Aber man wird beim Lesen des Referentenentwurfs das Gefühl nicht los, dass die Verfasser selbst nicht so recht an die Wirksamkeit des darin enthaltenen Instrumentariums zur Dämpfung des Mietanstieges glauben. Dort, wo sie es glauben (oder fürchten?), entschuldigen sie sich permanent und bauen Brücken, wie die ohnehin schwachen Bremsmechanismen weiter gedämpft oder gar umgangen werden können. Immer wieder wird darauf verwiesen, welche Mieterhöhungsmöglichkeiten bei Bestands-, bei Neuvertrags- oder Modernisierungsmieten erhalten oder gar neu kreiert werden.

Insgesamt bleibt es bei meiner bisherigen Einschätzung, dass diese "Mietpreisbremse" für die allermeisten Mieterinnen und Mieter in Deutschland überhaupt keine Entlastung von den ständig steigenden Wohnkosten bringen wird.

Darauf ist sie auch gar nicht angelegt. Es wird zum schönen Schein ein Bundesgesetz gemacht, aber ob und wo es angewendet werden wird, bleibt der Definition der Bundesländer und der Gemeinden überlassen. Bei dem, was ein "angespannter Wohnungsmarkt" ist, werden die regionalen Lobbyverbände der Immobilieneigentümer und Wohnungsvermieter ein gewichtiges Wort mitreden wollen.

Wo die Länder in den Gemeinden oder Gemeindeteilen dann tatsächlich eine solche angespannte Situation erkennen und für die nächsten fünf Jahre ausweisen, sind die Mieten schon jetzt so hoch, dass wenig bis durchschnittlich Verdienende gar nicht erst versuchen, dort eine Wohnung zu ergattern. Eine Verbesserung der Angebotssituation auf diesen "spezifischen Teilmärkten" oder, wie der Entwurfstext weiter formuliert der Zweck "der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen"  und damit einer weiteren Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken, werden mit den beabsichtigten Regelungen gewiss nicht erreicht.

Dass dazu vor allem die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus erforderlich ist, erkennt der Referentenentwurf ganz richtig. Aber genau an der Stelle sieht der jetzt ebenfalls vorliegende Haushaltsentwurf des Bundes bestenfalls ein "Weiter so“ auf dem bisherigen, unzureichend niedrigen Niveau vor. Damit bremst die Bundesregierung ihre eigene "Mietpreisbremse" aus.

Dass mit dem beabsichtigten Gesetz auch das Maklerunwesen eingedämmt werden soll, ist richtig. Für Mieter wie für Vermieter. Mit der Dursetzung des Prinzips "Wer bestell, bezahlt" würde endlich ein sonst überall in der Wirtschaft gültiger Grundsatz auch auf das bisherige Ausnahmefeld der Immobilienvermittlung angewendet werden.

Mag sein, dass das Gesetz gut gemeint ist, aber "gut gemeint" ist oft das Gegenteil von "gut“.


linksfraktion.de, 20. März 2014