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Mehrheitswillen respektieren: »Gleiche Arbeit - Gleiches Geld« durchsetzen

Kolumne von Klaus Ernst,

Von Klaus Ernst, Mitglied im Spitzenteam für den Bundestagswahlkampf

 





Die IG Metall hat in den vergangenen Monaten die größte Beschäftigtenbefragung in Deutschland durchgeführt. Mehr als eine halbe Millionen Menschen aus über 8400 Betrieben haben sich an der Umfrage beteiligt. Die Ergebnisse sind eindeutig: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fordern einen politischen Kurswechsel, eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt sowie faire, sichere Arbeit.

Auf die Frage, wie wichtig die Eingrenzung prekärer Beschäftigungsformen, wie Leiharbeit, Werkverträge oder befristeter Beschäftigung ist, antworteten über 90 Prozent der Befragten, dass sie diese für wichtig bis sehr wichtig halten. Gleichzeitig fordern die Befragten unmissverständlich, den Niedriglohnsektor einzudämmen: Zwei Drittel der Befragten wollen die gesetzliche Regulierung der Leiharbeit sowie von Werkverträgen. Grundsätzlich müsse "Gleiche Arbeit - Gleiches Geld" gelten. Ebenso viele fordern einen gesetzlichen Mindestlohn.

Damit wird deutlich: Die Beschäftigten wollen nicht, dass ihre Arbeitsplätze zur Ramschware verkommen. Sie wissen, dass Werkverträge und Leiharbeit die Chancen auf sichere Beschäftigung – und damit auch auf ein planbares Leben – unmöglich machen. Und die Bundesregierung? Sie widersetzt sich nicht nur gegen die strikte Regulierung von Werkverträgen, sie sieht nicht einmal Handlungsbedarf. Dass haben mehrfach parlamentarische Anfragen der LINKEN ergeben (Werkverträge als Instrument zum Lohndumping, Lohndumping im Einzelhandel)

Nachdem die Leiharbeit durch Tarifverträge, Gesetzesänderungen und durch die aktuelle Rechtsprechung wieder stärker reguliert wurde, versuchen jetzt die Unternehmen, Leiharbeit mit Werkverträgen zu umgehen. Dabei vergeben sie Aufgaben, die bislang Stammbeschäftigte übernommen haben, an eine externe Firma. Die Zielsetzung der Unternehmen ist klar: Sie versuchen so tarifvertragliche, arbeits- und mitbestimmungsrechtliche Ansprüche der Stammbeschäftigten zu umgehen.

Der Missbrauch von Werkverträgen ist vor allem in Schlachtbetrieben, oder im Einzelhandel weit verbreitet. Nach einer Umfrage von Betriebsratsmitgliedern in zehn ausgewählten Branchen durch Wissenschaftler im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten etwa in Schlachthöfen nur noch 20 Prozent der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis. Dagegen seien 75 Prozent Beschäftigte von Werkvertragsunternehmen und etwa fünf Prozent Leiharbeiter.

Im Einzelhandel sieht es nicht besser aus: Dort werden zunehmend klassische Einzelhandelstätigkeiten, wie Regalverräumung oder Kassentätigkeiten mit Hilfe von Werkverträgen ausgelagert. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di schätzt, dass die Stundenlöhne oft mehr als 40 Prozent unter dem Tariflohn liegen. Dabei herrschen im Einzelhandel schon jetzt katastrophale Arbeits- und Einkommensbedingungen. Aus einer Anfrage der LINKEN vom Mai diesen Jahres geht hervor, dass der Staat pro Jahr 1,5 Milliarden Euro zum Aufstocken der Löhne zahlt. Die angeblich notleidenden Handelsimperien, wie REWE, EDEKA und Co. werden so durch Steuergelder zusätzlich subventioniert und heizen den Wettbewerbsdruck über die Löhne noch weiter an.

DIE LINKE hat sich als erste Fraktion im Bundestag dem Problem des Missbrauchs von Werkverträgen angenommen und fordert eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag, eine gesetzliche Festlegung von Vermutungsregelungen, Strafen bei Umgehung und umfassende Informations- und Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte, damit Werkverträge nicht missbraucht werden. Auch bei der Leiharbeit lässt DIE LINKE nicht locker: Ohne "Gleiche Arbeit – Gleiches Geld" ab dem ersten Tag, der Begrenzung der Verleihdauer sowie einem Flexibilitätszuschlag von zehn Prozent auf den Lohn, wird Leiharbeit das bleiben, was Rot-Grün aus ihr gemacht haben: Die Aufforderung zum Lohndumping.

linksfraktion.de, 26. Juni 2013