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Mehr Flächentarifverträge für alle Beschäftigten braucht das Land

Nachricht von Pascal Meiser,

Die Tarifbindung in Deutschland ist im Sinkflug. 2017 arbeiteten nur noch 55 Prozent aller Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben. Bei den Betrieben liegt die Tarifbindung sogar nur noch bei 27 Prozent. Das belegen Zahlen, die Pascal Meiser in einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung in Erfahrung gebracht hat (PDF).

Die Erhöhung der Tarifbindung ist von zentraler Bedeutung. Ein Instrument, die Tarifbindung zu erhöhen und der Tarifflucht von immer mehr Unternehmen entgegenzuwirken, ist, mehr Flächentarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Ein bereits abgeschlossener Tarifvertrag wird so auch für die nicht tarifgebundenen Unternehmen der Branche verpflichtend. Es kommt jedoch kaum zum Erlass von Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder die Arbeitsbehörden der Länder, weil die gesetzlichen Hürden noch immer zu hoch sind. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“, durch das auch der allgemeine Mindestlohn eingeführt worden war, unterzog die Große Koalition 2014 auch das Tarifvertragsgesetz (TVG) einer Reform. Erklärtes Ziel war es, mehr AVEen zu ermöglichen.

Das Problem ist nur: Seit 2014 ist die Zahl der AVEen trotz Reform weiter gesunken. Nach einem kurzen Zwischenhoch im Jahr 2014 (39 Erlasse) ist die Zahl mit 25 erlassenen AVEen im Jahr 2018 auf einen historischen Tiefststand gefallen. Dies entspricht einem Rückgang seit 2014 um 35 Prozent. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der AVEen sogar um 80 Prozent (2000: 133, 2018: 25) zurückgegangen. Gemessen an neu abgeschlossenen Branchentarifverträgen wurden im Jahr 2018 nur 1,3 Prozent dieser Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. In 11 von 27 Branchen wurden in den vergangenen 10 Jahren gar keine Tarifverträge mehr für allgemeinverbindlich erklärt. Darunter finden sich Branchen wie der Handel (zuletzt 2009), das Kraftfahrzeuggewerbe (2002) oder das Bäckerhandwerk (2002).

Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, kommentiert: 

„Immer mehr Unternehmen begehen Tarifflucht, entziehen sich so ihrer sozialen Verantwortung und verschaffen sich schmutzige Wettbewerbsvorteile gegenüber denjenigen Konkurrenten, die nach Tarif zahlen. Das ist eine gefährliche Entwicklung, die wirtschaftlich schädlich ist und den sozialen Frieden in unserem Land ernsthaft gefährdet. 

Das Tarifautonomiestärkungsgesetz aus dem Jahr 2014 hat sich als Rohrkrepierer erwiesen. Sein erklärtes Ziel, das Tarifsystem durch die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu stabilisieren, wurde ausweislich der vorliegenden Zahlen offenkundig verfehlt. Es braucht dringend eine wirksame Reform, die in einem ersten Schritt die Blockademöglichkeit branchenfremder Arbeitgeberverbände bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen abschafft. Darüber hinaus brauchen wir dringend ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene. Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten die branchenüblichen Tariflöhne zahlen. Bundesarbeitsminister Heil muss seinen Worten jetzt endlich Taten folgen lassen und gesetzliche Maßnahmen gegen die anhaltende Tarifflucht auf den Weg bringen.“