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Maßlose Bundesregierung: 433 Millionen Euro für externe Beratung

Im Wortlaut von Matthias Höhn,

Von Matthias Höhn, sicherheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


Seit 2018 frage ich regelmäßig die Bundesregierung, wie viel Geld sie ausgibt, um externe Berater zu bezahlen. Denn diese arbeiten zusätzlich zu Tausenden Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, - und verursachen entsprechend auch zusätzliche Kosten. Mittlerweile sind diese Ausgaben auf dreistellige Millionenhöhe geklettert und betragen 2020 laut Antwort der Bundesregierung insgesamt 433 Millionen Euro. Spitzenreiter ist das Innenministerium mit 204,3 Millionen Euro, diesem folgen mit einigem Abstand das Verkehrsministerium mit 63,2 Millionen, das Finanzministerium mit 52,7 Millionen und das Gesundheitsministerium mit 41,9 Millionen Euro.

Im Vergleich zu den Gesamtausgaben von 296 Millionen Euro für Beraterverträge im Vorjahr 2019, ist das eine Steigerung um fast 50 Prozent. Für mich ist das inakzeptabel – für viele Menschen war das zurückliegende Jahr eine wirtschaftliche Katastrophe, aber externe Berater haben auch in der Pandemie satte Gewinne gemacht. Gegen jede Vernunft gehen die Berater nach wie vor ein und aus in den Ministerien. Dabei müsste der Einsatz von Wirtschaftskanzleien, Unternehmensberatungen, IT- und anderen Expertinnen und Experten bei der öffentlichen Hand die Ausnahme sein, statt die – immer teurer – werdende Regel.

Schon vor einigen Jahren hat der Bundesrechnungshof davor gewarnt, dass sich die Bundesregierung so von einzelnen Firmen abhängig macht und dass die Unabhängigkeit staatlicher Entscheidungen gefährdet ist. Zudem besteht das gravierende Problem, dass die Bundesregierung sich nach wie vor weigert, vollständige Transparenz herzustellen. Seit Jahren wird um die Beschreibung gerungen, was mit den sogenannten Beratungs- und Unterstützungsleistungen genau gemeint ist. Um dann wiederum mit den unterschiedlichen Definitionen zu begründen, warum die Angaben der Bundesregierung meist "lückenhaft", "vorläufig" oder "unscharf" abgrenzbar wären. Damit muss Schluss sein. Denn dies verletzt nicht nur das parlamentarische Fragerecht des Abgeordneten im Bundestag. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu wissen, welche Firmen in welchem Maße Einfluss auf das Regierungshandeln nehmen. Letztlich geht es um die Entscheidung, in welchen Bereichen die öffentliche Hand eigenständig arbeiten können muss und inwieweit sie auf Hilfe von außen angewiesen sein darf.