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"Lückenlose Aufklärung" der Kanzlerin zu Kundus lässt auf sich warten

Nachricht von Paul Schäfer,

Der Kundus-Untersuchungsausschuss tagte auch am 16. September hinter verschlossenen Türen. Paul Schäfer, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Untersuchungsausschuss, kritisiert dies insbesondere, weil es um die damalige Informationspolitik des Leiters des Presse- und Informationsstabes und Sprechers des Verteidigungsministeriums, Dr. Thomas Raabe, ging.

Sofort-Info Nr. 14

 

Die Sitzung des Untersuchungsausschuss am 16. September wurden erneut hinter verschlossenen Türen geführt – besonders kurios, da es hier um die damalige Informationspolitik des Leiters des Presse- und Informationsstabes und Sprechers des Verteidigungsministeriums, Dr. Thomas Raabe, ging. 

So wenig offen, wie der Untersuchungsausschuss tagt, so wenig offen waren die damaligen Presseerklärungen von Dr. Thomas Raabe über die Fakten des Kundus-Bombardements. Zwar hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel seinerzeit eine „lückenlose Aufklärung“ versprochen, die aber lässt bis heute, über ein Jahr nach dieser Tragödie, immer noch auf sich warten. Damals hatte das Verteidigungsministerium bis über die Bundestagswahl hinweg behauptet, es lägen keine Erkenntnisse über zivile Opfer vor, obschon selbst aus den Reihen der NATO-Partner von zivilen Opfern gesprochen wurde. Raabe selbst begründete die „Zurückhaltung“ der Bundesregierung im Hinblick auf mögliche zivile Opfer mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen – nicht zuletzt für den verantwortlichen Bundeswehroffizier.

In der nächsten Sitzung werden erneut die von Guttenberg geschassten Generalinspekteur Schneiderhan und der Staatssekretär Wichert vernommen. Ziel ist es, die Widersprüche zwischen ihren Aussagen und den Aussagen zu Guttenbergs aufzulösen. Ursprünglich hatten die Oppositionsfraktionen gefordert, dass alle drei Personen am selben Tag noch einmal in Form einer Gegenüberstellung vernommen werden sollten. Aufgrund der fortgesetzten Weigerung Guttenbergs und der Regierungsfraktionen zur Gegenüberstellung haben DIE LINKE und die SPD eine Klage vor dem Bundesgerichtshof am 08. Juli eingereicht, um diese Gegenüberstellung juristisch zu erzwingen. 

Bedauerlicherweise wurde die Klage seitens des Gerichts abgelehnt, so dass zu Guttenberg die Gegenüberstellung „erspart“ bleibt. Damit wird es für die Oppositionsfraktionen schwerer, die Widersprüche aufzuklären. Am 29. September werden Schneiderhan und Wichert die nächste Gelegenheit erhalten, im Untersuchungsausschuss zur Wahrheitsfindung beizutragen.