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Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten sollen zugänglich bleiben

Im Wortlaut von Martina Bunge,

Viele Rentenkonten in Ostdeutschland sind noch nicht vollständig geklärt. Auch wer von Ost nach West ging, sollte Lohnnachweise schnell prüfen.

Martina Bunge, Verantwortliche der Fraktion DIE LINKE für die Probleme der Rentenüberleitung Ost

Mit dem 31. Dezember 2011 endet die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten. Dieses Ereignis ist vor allem im Zusammenhang mit der Rente von Belang: Nur wer alle Beschäftigungszeiten und Einkünfte nachweisen kann, hat Aussicht auf die ihm zustehende Rente. Erfasst sind diese notwendigen Angaben im sogenannten Rentenversicherungskonto. Noch immer gibt es zahlreiche Menschen mit Rentenanwartschaften aus DDR-Betrieben und -Einrichtungen, deren Konto bei der Rentenversicherung nicht vollständig geklärt ist und die unter Umständen Zugang zu ihren Lohnunterlagen brauchen. Diesen benötigen auch viele von denjenigen, die gegen ihre Rentenbescheide Widerspruch eingelegt oder geklagt haben und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Sie sind oft angehalten, weitere Belege beizubringen.

Im Übrigen ist das keine reine ostdeutsche Angelegenheit. Auch diejenigen, die inzwischen im Westteil des Landes leben und Beschäftigungszeiten in der DDR hatten, können betroffen sein.
Im April habe ich die Bundesregierung gefragt, bei wie vielen Personen die Rentenkonten noch nicht vollständig geklärt sind und ob die Bundesregierung gegebenenfalls Handlungsbedarf für eine gesonderte Information der Öffentlichkeit sieht.

Die Antwort: Allein bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gibt es rund 286.000 offene Konten. Danach habe ich um Auskunft darüber gebeten, wie viele Betroffene es bei den regionalen Rentenversicherungen in Ostdeutschland sind. Die Bundesregierung teilte mir mit, dass ihr darüber keine statistischen Angaben vorliegen würden.

Die Bundesregierung konnte mir auch nicht auf die Frage antworten, wie viele Menschen, die heute in Westdeutschland leben, ihre DDR-Beschäftigungszeiten noch nicht vollständig nachgewiesen haben.

Eine weitere Frage bezog sich auf diejenigen, die den Klageweg eingeschritten haben. Dazu teilte mir die Bundesregierung mit, dass dann halt die Glaubhaftmachung genutzt werden müsste.
Im April sah die Bundesregierung noch nicht die Notwendigkeit für eine spezielle Öffentlichkeitsarbeit, weil der Fristablauf lange genug bekannt sei. „Die Initiative zur Kontenklärung müsste daher bereits im eigenen Interesse der Versicherten liegen“, hieß es.
Glücklicherweise waren zahlreiche Zeitungen anderer Meinung und griffen Frage und Antwort auf. Inzwischen hat sich die Rentenversicherung auch eigenständig zum Thema „Lohnunterlagen“ an die Öffentlichkeit gewandt.

Wir hoffen, mit unseren Aktivitäten die Bundesregierung zu einer Verlängerung der Aufbewahrungsfrist zu bewegen, wie wir dies schon 2006 erreichen konnten. Bereits seinerzeit war das Ende der Frist vorgesehen. Die damalige Entscheidung für die Verlängerung ging auf einen Antrag unserer Fraktion zurück (worauf die Regierungsfraktionen später selbst eine Initiative eingebracht haben).

Trotz dieser Erwartung kann ich allen nur empfehlen, sich rasch zu kümmern.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden die von aufgelösten Treuhandfirmen übernommenen Lohnunterlagen heute von der

Rhenus Office Systems GmbH
Märkische Allee 1 - 11
14979 Großbeeren

aufbewahrt.

Weitere Unterlagen archiviert die

Iron Mountain Deutschland GmbH
Archivcenter Berlin und Brandenburg
Damsdorfer Hauptstraße 36b
14797 Kloster Lehnin
Ortsteil Damsdorf

linksfraktion.de, 13. Juli 2011