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Leiharbeits- und Werkvertragsbeschäftigte haben das Nachsehen

Im Wortlaut von Jutta Krellmann,

 

Von Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Großspurig kündigte Bundesarbeitsministerin Nahles zu Beginn der Großen Koalition an, den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen einzudämmen und rasch ein Gesetz dazu vorzulegen. Das Arbeitgeberlager intervenierte reflexartig, mit dem Erfolg, dass die Ministerin auf die Bremse trat. Ganze zwei Jahre hörte man dazu nichts mehr von ihr, stattdessen schränkte Nahles unser Streikrecht durch das Tarifeinheitsgesetz ein. Jetzt liegt der Referentenentwurf vor und bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Gewerkschaften und der betrieblichen Interessenvertretungen nach den einstigen Ankündigungen der Ministerin zurück. Schlechtere Arbeitsbedingungen und systematischer Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen bleiben bestehen und werden durch die Große Koalition gefestigt.

Viel Lärm um Nichts

Tatsache ist, dass mehr als die Hälfte der über 800.000 Leiharbeitsbeschäftigten kürzer als drei Monate eingesetzt werden. Denen nützt weder die neue Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, noch Equal Pay ab dem neunten Monat etwas. Auch stellt die Höchstüberlassungsdauer nicht endlich auf den Arbeitsplatz, sondern weiterhin auf die Person des Leiharbeitsbeschäftigten ab. So wird Leiharbeit dauerhaft etabliert und kann von den Arbeitgebern auch zukünftig weiterhin legal als Druckmittel zum Lohndumping gegen Stammbelegschaften eingesetzt werden.

Der Referentenentwurf definiert zwar, worin sich ein legaler Werkvertrag von illegaler Arbeitnehmerüberlassung unterscheidet. Hier wurde aktuelle Rechtsprechung bemüht und lediglich bestehende Standards in Gesetzesform gegossen. Klagen muss weiterhin der Beschäftigte, der prekär eingesetzt ist. Um Scheinwerkverträge zu identifizieren und Missbrauch vor Gericht zu bringen, brauchen die Beschäftigten eine Beweislastumkehr. Wenn sie in einem anderen Betrieb eingesetzt werden, müsste der dortige Arbeitgeber beweisen, dass es sich dabei nicht um illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt.

Auch die betrieblichen Kontrollinstanzen haben das Nachsehen, denn die Ministerin gesteht den Betriebsräten nicht mehr als ein Recht auf Information zu. Dieses gibt es durch die Rechtsprechung aber auch schon längst. Und Information allein ist noch keine Mitbestimmung.

Streikbruch durch Leiharbeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden

Immerhin, ein Arbeitgeber darf keine Leiharbeiter einsetzen, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist. Tut er es dennoch, gilt das zukünftig als Ordnungswidrigkeit. Während des Streiks bei der Deutschen Post hatte es bereits Unregelmäßigkeiten gegeben. Was für ein Glück für den Arbeitgeber Post, dass die Ministerin die Regulierungen zur Leiharbeit vor zwei Jahren aufs Eis gelegt hat.

Als DIE LINKE streiten wir für soziale Standards bei Leiharbeit und Werkverträgen: Gleiches Geld für gleiche Arbeit ab dem ersten Einsatztag. Zudem soll kein Einsatz von Leiharbeit länger als drei Monate dauern. Auftragsspitzen und Personalengpässe deckt man so ab – und nichts anderes darf die Funktion von Leiharbeit sein. Billiglohnstrategien lehnt DIE LINKE genauso kategorisch ab wie gespaltene Belegschaften – uns geht es um ‚besser‘ und eben nicht nur um ‚billiger‘. Am Ende wird man den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen nur eindämmen, wenn Betriebsräte hier ein Veto einlegen können. Dazu brauchen Betriebsräte – und damit auch Gewerkschaften – ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. 

linksfraktion.de, 19. November 2015