Zum Hauptinhalt springen

„Leiharbeit ist moderne Sklaverei“

Periodika von Klaus Ernst,

Rekordhoch bei Leiharbeit: Im Jahr 2015 wurden mehr als 960.000 Menschen als Leiharbeitskräfte eingesetzt – rund dreimal mehr als vor dreizehn Jahren (2003: 328 000). Fraktionsvize Klaus Ernst (DIE LINKE): „Das Zweiklassensystem hat sich in vielen Betrieben leider etabliert.“

Jörg Lelickens (49) aus Berlin-Neukölln war früher in einem großen Malerbetrieb fest angestellt. Seit zehn Jahren hangelt sich der gelernte Maler und Lackierer von Leiharbeitsjob zu Leiharbeitsjob. „Viele Firmen haben nur noch eine kleine Kernbelegschaft, der Rest wird nach Bedarf entliehen“, sagt er. 

Leiharbeitskräfte haben viele Nachteile. Nur selten werden sie vom Betrieb übernommen. Für mehr als die Hälfte der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter endet der Arbeitseinsatz nach höchstens drei Monaten. Dann wird ihnen gekündigt, oder es folgt ein anderer Job in einem anderen Unternehmen. Leiharbeitskräfte genießen keinen Kündigungsschutz in dem Unternehmen, in dem sie eingesetzt werden, und haben weniger Rechte.

Rund 2.000 Euro brutto verdient Jörg Lelickens im Monat. Das liegt minimal über dem Branchenmindestlohn. Mal wird er für drei Tage, mal für acht Monate an andere Malerbetriebe verliehen. „Für die sind wir Arbeitnehmer zweiter Klasse“, sagt er, „wenn es wenig Arbeit gibt, sind wir die Ersten, die gehen müssen.“ Oft fallen Überstunden an, die kaum entlohnt werden.

Unternehmen nutzen Leiharbeit aus, um Belegschaften zu spalten und Löhne zu drücken. Das Bruttogehalt von Leiharbeitskräften liegt im Durchschnitt bei 1.800 Euro. 65 Prozent von ihnen erhalten Niedriglöhne. Knapp 6 Prozent müssen ihren Lohn mit Hartz IV aufstocken.

Seit Jahren vermitteln Jobcenter und Arbeitsagenturen rund ein Drittel der Erwerbslosen in Leiharbeit. 214.000 der insgesamt 665.000 offenen Stellen, die ihnen von Unternehmen zur Weitervermittlung gemeldet werden, sind Leiharbeitsverhältnisse. Ernst: „Lassen sich Arbeitslose nicht auf Leiharbeit ein, drohen Sanktionen.“

Im Oktober haben CDU/CSU und SPD ein neues Gesetz beschlossen. Erstmals können Unternehmen – völlig legal – reguläre Arbeitsplätze dauerhaft durch Leiharbeitsplätze ersetzen. Zwar sollen zukünftig Leiharbeitskräfte nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie Stammbelegschaften. Doch die Hälfte der Leiharbeitskräfte arbeitet maximal drei Monate in einem Betrieb. Und das Gesetz erlaubt es, Leiharbeitskräfte bis zu 15 Monate lang schlechter zu bezahlen, wenn dies in einem Tarifvertrag geregelt ist.

Das Gesetz legt außerdem eine maximale Einsatzdauer von 18 Monaten im Entleihbetrieb fest. Das gilt aber nur für die Leiharbeitskraft, nicht für den Arbeitsplatz. Unternehmen können auf demselben Arbeitsplatz immer neue Leiharbeitskräfte einsetzen. Ein Schlosser oder eine Lackiererin kann von der Zeitarbeitsfirma eineinhalb Jahre lang an ein Unternehmen ausgeliehen werden. Dann folgt die Kündigung oder ein Arbeitsplatzwechsel. Und nach einer Wartefrist von drei Monaten kann dieselbe Person in demselben Unternehmen wieder derselben Tätigkeit nachgehen – erneut für weniger Lohn. Leiharbeit wird zum Dauerzustand.

Vor Jahren ist Jörg Lelickens Mitglied der Gewerkschaft IG BAU geworden. „Leiharbeit ist moderne Sklaverei“, sagt er, „damit muss Schluss sein.“

Für gute Arbeit und gute Löhne

Dafür setzt sich die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag ein:

1. Verbot von Leiharbeit: Perspektivisch soll Leiharbeit gesetzlich verboten werden.

2. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Bis zu einem gesetzlichen Verbot von Leiharbeit müssen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ab dem ersten Arbeitstag den gleichen Lohn bekommen. Nach unten abweichende Regelungen in Tarifverträgen sind unzulässig. Zudem erhalten Leiharbeitskräfte eine Flexibilitätsprämie von 10 Prozent.

3. Strenges Verbot von Leiharbeit in bestreikten Betrieben: Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter dürfen nicht als Streikbrecher missbraucht werden.

4. Mitbestimmung ausweiten: Betriebs- und Personalräte sollen über den Einsatz von Leiharbeit mitbestimmen und ein Veto-Recht haben, wenn Stammarbeitsplätze ersetzt werden sollen.

5. Werkverträge regulieren: Für Werkverträge müssen gesetzlich Sozialstandards festlegt werden.