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Laufzeitverlängerung wird formal nicht ausgesetzt

Nachricht von Dorothée Menzner,

Während sich in Japan die nukleare Katastrophe ausweitet, tagte am Mittwoch Vormittag der Umweltausschuss des Bundestages in einer Sondersitzung. Experten von Reaktorsicherheits- und Strahlenschutzkommission erklärten auf Nachfrage der energiepolitischen Sprecherin der Fraktion, Dorothée Menzner, dass sich die Lage im AKW Fukushima I voraussichtlich erst in mehreren Wochen bis Monaten stabilisieren werde. Wenn nicht noch schlimmeres passiert.

Das von der deutschen Bundesregierung verhängte Moratorium über die Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke ist hingegen schon wieder Geschichte. Bundesumweltminister Röttgen erklärte, die sieben ältesten Meiler würden im Rahmen der Gefahrenvorsorge aufgrund eines Passus im Atomgesetz vorübergehend abgeschaltet. Eine formal gesetzliche Rücknahme oder ein Aussetzen der Laufzeitverlängerung ist dies jedoch nicht. Und dies wäre ohne Einbeziehung des Bundestags auch gar nicht möglich.

Unklar bleibt, was nach der dreimonatigen Sicherheitsüberprüfung geschehen soll. Was passiert mit den Restlaufzeiten möglicherweise stillgelegter AKWs? Sogar eine Verlängerung der Laufzeitverlängerung für die neueren AKWs ist denkbar, auch das konnte Röttgen nicht ausschließen.