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Lascher Umgang mit Sicherheitskontrollen

Nachricht von Jan Korte,

 

DIE LINKE im Bundestag hat die Bundesregierung erneut zum im März auslaufenden Test der Körperscanner am Flughafen Hamburg befragt. In der ersten Kleinen Anfrage zu diesem Thema (Probebetrieb von Körperscannern am Flughafen Hamburg, Drucksache 17/3789) wich die Bundesregierung einem Großteil der Fragen mit dem Hinweis auf eine erst am Ende des Testbetriebs erfolgende Auswertung der Ergebnisse aus. Parallel dazu wurden aber Informationen z.B. über die Anzahl der Passagiere, die die Körperscanner nutzten, an die Öffentlichkeit gegeben. Auf erneute Nachfrage von Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE gibt die Bundesregierung immer noch wenige Antworten (Erprobung von Körperscannern, Drucksache 17/5025), einige offenbaren allerdings einen laschen Umgang mit den Sicherheitskontrollen am Flughafen.   Unter anderem gibt die Bundesregierung in dieser Antwort zu, keine Nachkontrollen durchzuführen, wenn die Testgeräte keine Gegenstände anzeigen. Die Bundesregierung vertraut die Luftsicherheit praktisch komplett Geräten an, deren Zuverlässigkeit sie gerade überprüft. Das ist in etwa so verantwortungsbewusst als wenn ein Bremsenhersteller seine neuen Produkte im Berufsverkehr auf der A2 testet. Zudem wird deutlich, dass sich das Sicherheitspersonal schon im Testbetrieb offenbar gänzlich auf die Scanner verlässt, statt sie als Ergänzung zur Sicherheitskontrolle zu verstehen – ein Verhalten, vor dem Sicherheitsexperten seit Bestehen dieser Technik warnen. Denn zum einen können auch die Körperscanner keine im Körper versteckten Gegenstände erkennen, zum anderen können bei der Häufigkeit der Fehlalarme kritische Gegenstände schnell übersehen werden.    Wie gut die Scanner und das an ihnen eingesetzte Personal illegale Stoffe aufspüren können, wird nach Antwort der Bundesregierung gar nicht überprüft. Denn Probeläufe etwa von Bundespolizisten mit Sprengstoffen oder ähnlichem finden bei dem Realtest gar nicht statt, sondern bereits in „der Forschungs- und Erprobungsstelle der Bundespolizei“. Dies lässt die Frage zu, was dann überhaupt im „Erprobungsbetrieb“ erprobt wird. Etwa die Dauer der Abfertigung pro Person? Die wird, laut Bundesregierung, aber erst im „letzten Abschnitt der Erprobungsphase“ erhoben.    Am 31. März ist die Testphase vorbei. Dann möchte die Bundesregierung die Ergebnisse auswerten und darüber entscheiden, ob die Einführung von Körperscannern weiter verfolgt wird oder ob die Technik ein „Totalausfall“ ist, wie ein hoher Sicherheitsbeamter laut Medienberichten eingeräumt haben soll. Alternativen zum Scannereinsatz hat die Bundesregierung bis heute offenbar nicht. DIE LINKE fordert nach wie vor „Menschen statt Technik“: Nur gut ausgebildetes, gut bezahltes und hochmotiviertes Personal kann für mehr Sicherheit in der Luft sorgen. Das gilt für die Flugzeugbesatzungen wie für die Mitarbeiter an den Kontrollen.