Zum Hauptinhalt springen

Krypto-Währungen dürfen kein Darknet für Finanzen und Geldwäsche sein

Nachricht von Fabio De Masi,

Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 12.06.2019 auf die Kleine Anfrage „Geldwäscherisiken und Verbraucherschutz bei der Distributed-Ledger Technologie und Initial Coin Offerings"(BT-Drs. 19/10240) von Fabio De Masi u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Die Blockchain-Technologie, basierend auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT), hat eine Vielzahl neuer Anlageprodukte wie virtuelle Assets und virtuelle Währungen geschaffen. Die Produkte lassen sich als „Tokens“ in unterschiedliche Kategorien einteilen. Die Regulierung und Klassifizierung der virtuellen Währungen und virtuellen Assets stehen in Deutschland und der EU aus. Derzeit prüft die BaFin im Einzelfall, ob durch die konkrete vertragliche Ausgestaltung eines ICOs u. a. Prospektpflichten ausgelöst werden oder ob Anbieter eine Erlaubnis benötigen. Um Geldwäscherisiken im Kryptobereich einzudämmen, erweitert die 5. Anti-Geldwäsche Richtlinie ihren Anwendungsbereich. De facto unterliegen die emittierten Tokens aber keinen standardisierten regulatorischen Anforderungen und können so gestaltet werden, dass sie keinem der oben genannten Gesetze unterliegen. Daraus ergeben sich besondere Risiken für den Verbraucherschutz und die Geldwäschebekämpfung.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass die Daten- und Informationslage der Bundesregierung über ICOs, Wallets und die Marktentwicklung in Deutschland und weltweit vergleichsweise schlecht ist. Die Einzelfallprüfungen durch die BaFin haben sich von 2017 auf 2018 von 40 auf 190 vervierfacht. Davon fanden im Jahr 2017 lediglich acht und 2018 26 auf Initiative der BaFin statt. Insgesamt ist die Anzahl der Geldwäscheverdachtsmeldungen von 63 im Jahre 2009 auf das 9-fache, insgesamt auf 573 Meldungen im Jahre 2018, angestiegen. Diese Entwicklung ist zwar beträchtlich, in Anbetracht des Gesamtvolumens an emittierten Tokens aber erschreckend gering. Die weltweite Marktkapitalisierung beläuft sich derzeit schätzungsweise auf 300 Milliarden Euro.

Die Bundesregierung weist wiederholt darauf hin, dass Einzelfallprüfungen die derzeit einzige Möglichkeit seien, eine angemessene regulatorische Aufsicht zu gewährleisten. Dementsprechend spielen Personalkapazitäten eine wichtige Rolle in der Aufsicht von Krypto-Produkten. Bei der BaFin sind derzeit 23 Planstellen für Aufgaben vorgesehen, die u.a. die Aufsicht und Prüfung von Krypto-Assets beinhalten. Bei der Financial Intellgence Unit (FIU), bei der Geldwäscheverdachtsmeldungen eingehen, sind 16 Planstellen, mit einem Planungsstellenausbau auf 56 Stellen, angesiedelt.

Insgesamt zeigen die Daten, dass der Krypto-Asset-Markt anwächst und mit ihm die Notwendigkeit zur Aufsicht und Prüfung der Produkte. Die Anzahl der Vollzeitäquivalente bei der BaFin sowie der geplante Ausbau der Planstellen bei der FIU lassen sich schwer bewerten, da Daten aus anderen Ländern zum Vergleich fehlen. Angesichts der technischen Schwierigkeiten, Wallet-Anbieter und Krypto-Produkte im Allgemeinen zu beaufsichtigen und zu kontrollieren, ist die Anzahl der Einzelfallprüfungen sehr gering. Das lässt darauf schließen, dass der Personalstock bei BaFin und FIU auch weiterhin nicht ausreichend ist.

Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Krypto-Assets bergen enorme Risiken für ein Darknet der Finanzen und Geldwäsche. Bisher beträgt der Anteil von digitalen Währungen am weltweit gewaschenen Geld lediglich 3-4%. Das Volumen von Krypto-Assets wächst aber stetig an. Die Regulierung hinkt der Technologie hinterher. Es braucht mehr Personal und Expertise bei der Finanzaufsicht."


Auswertung der Antworten im Detail