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Koalition beseitigt Störerhaftung nicht

Im Wortlaut von Halina Wawzyniak,

Foto: Sascha Nolte

 

Von Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Seit Jahren herrscht beim Betreiben eines offenen WLANs rechtliche Unsicherheit. Grund ist die sogenannte Störerhaftung. Störerhaftung bedeutet, dass jeder, der sein WLAN nicht oder nur unzureichend schützt und damit für jede Person in der Nähe zugänglich macht, zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn diese Person bei der Verwendung des Internetzugangs eine unerlaubte Handlung begeht. Wenn ich also meiner Nachbarin mein WLAN zur Verfügung stellen möchte, weil diese sich keinen Internetzugang leisten kann, werde ich dafür zur Verantwortung gezogen, wenn sie sich illegal Musik oder Filme aus dem Netz herunterlädt. Auf den Punkt gebracht: Jeder, der sein WLAN öffnet, kann für die unerlaubte Handlungen, die andere mit diesem Zugang begehen, haftbar gemacht werden. Die Absurdität dieser Regelung liegt auf der Hand. Das wäre so, als würde der Staat und nicht etwa die Unfallverursacher selbst für all die Unfälle, die auf den Straßen, die er baut und dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stellt, haftbar gemacht werden.

Seit Jahren wird die Politik zu einer Lösung gedrängt, denn diese Störerhaftung ist einmalig auf der Welt und stört vor allem den Ausbau offener Funknetze. Bereits Ende 2014 legten LINKE und Grüne einen Gesetzentwurf vor, der auf einem Vorschlag der Digitalen Gesellschaft beruht und die Störerhaftung beim Betreiben offener WLANs konsequent beseitigt. Erst Ende 2015 zog die Große Koalition nach und brachte einen eigenen Gesetzentwurf ein. Dieser stellte sich allerdings als kaum geeignet heraus, die Störerhaftung abzuschaffen. Im Gegenteil: Wäre der Gesetzentwurf in dieser Form verabschiedet worden, hätte er die Störerhaftung nicht beseitigt, sondern zementiert. Darüber hinaus wären die Privilegien von Host-Providern (also zum Beispiel Cloud-Dienste) geschleift worden. Das hätte dazu geführt, dass Host-Provider in Haftung genommen würden, wenn ihre Nutzer unerlaubte Handlungen begehen. Zurecht wurden diese Pläne scharf kritisiert.

Nun hat die Koalition eingelenkt und vollmundig in Aussicht gestellt, ihre bisherigen Pläne über Bord zu werfen. Die Störerhaftung beim Betreiben offener WLANs soll konsequent beseitigt und die Haftungsprivilegien für Host-Provider sollen nicht angetastet werden. Doch leider bleibt es bei den Versprechungen. Denn das, was die Koalition als Änderung vorschlägt, löst das Problem der Störerhaftung nicht.

Knackpunkt ist der sogenannte Unterlassungsanspruch. Rechteinhaber beziehungsweise deren Anwaltskanzleien können vom Rechteverletzer verlangen, zu erklären, dass die (angeblich) rechtswidrige Handlung künftig ausbleibt. Bei Zuwiderhandlung wird eine (saftige) Geldstrafe fällig. Nach derzeitiger Rechtsprechung können solche Ansprüche auch gegen Internet- und WLAN-Anbieter erhoben werden. Es kann also von einem Anbieter eines WLANs verlangt werden, eine rechtswidrige Handlung eines WLAN-Nutzers zu unterbinden. Da  bei einer solchen Unterlassungserklärung dem WLAN-Anbieter stets die Anwaltskosten aufgebrummt werden und insbesondere private WLAN-Anbieter kaum kontrollieren können, was Nutzer mit dem WLAN anstellen, bleibt die Unsicherheit bestehen. Experten raten deshalb schon lange dazu, die Haftungsfreistellung von WLAN-Betreibern explizit auf Unterlassungsansprüche auszuweiten. So formuliert es auch der Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen.

An dem Gesetzentwurf werden LINKE und Grüne festhalten und ihn parallel zum Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Abstimmung stellen. Nur der Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen ist geeignet, Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber herzustellen und die Störerhaftung zu beseitigen. So oder so zeigt  sich, dass die Große Koalition im Bereich der Digitalisierung nur vor sich hin wurschtelt. Deutschland ist also weiter auf dem Weg, im Bereich der Digitalisierung den Anschluss zu verlieren.

 

linksfraktion.de, 1. Juni 2016