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An einen Stapel Euro-Münzen ist eine gangelehnt mit der Aufschrift Mindestlohn © iStock/Stadtratte

Klage gegen neuen Mindestlohn: Nichts weniger als ein Angriff auf die Beschäftigten

Nachricht von Susanne Ferschl,

Jahrelang haben wir gekämpft, nun ist es fast soweit: Das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, wonach der Mindestlohn zum Oktober in einem Schritt auf zwölf Euro steigen soll.

Das wäre laut Bundesarbeitsministerium für etwa 6,2 Millionen Geringverdiener eine große finanzielle Entlastung. Damit könnten zugleich die Einnahmen der gesetzlichen Sozialversicherungen steigen und die Sozialausgaben der öffentlichen Hand sinken. Einige Arbeitgeberverbände erwägen jedoch bereits, dagegen zu klagen. Auf diese könnten nämlich Mehrkosten in Höhe von 1,6 Milliarden Euro zukommen.

Susanne Ferschl, Sprcherin für Arbeit und Mitbestimmung der Fraktion DIE LINKE, kommentiert:

"Das ist ein Meilenstein, aber es sind noch lange nicht alle Probleme gelöst: Im Gesetzesentwurf fehlen wichtige Regelungen, z. B. die Ausweitung des gesetzlichen Geltungsbereichs um Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer neuen Beschäftigung sowie die Zusicherung, dass Zulagen und Zuschläge nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen oder die Erweiterung des Prüfkatalogs der Mindestlohnkommission, damit wirklich armutsfeste Löhne gesichert sind.

Umso schäbiger ist es, dass Arbeitgeberlobbies wie der Gastronomieverband DEHOGA angekündigt haben, gegen das Gesetz klagen zu wollen und dafür mit der Tarifautonomie argumentieren. Gerade die Arbeitgeberverbände haben jahrzehntelang Tarifflucht unterstützt und Unternehmen ohne Tarifbindung aufgenommen, sodass mehr und mehr Arbeiter:innen und Angestellte keine Tariflöhne mehr erhalten haben. Eine Klage gegen den neuen Mindestlohn ist nichts weniger als ein Angriff auf die Beschäftigten."