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Klage auf Herausgabe der Selektorenlisten

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Die Fraktion DIE Linke hat heute beim Bundesverfassungsgericht gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Klage auf Herausgabe der umstrittenen Selektoren-Liste an den NSA-Untersuchungsausschuss eingereicht. Die Bundesregierung weigert sich, einen entsprechenden Beweisbeschluss der Opposition im NSA-Untersuchungsausschuss zu erfüllen. Eine von der Bundesregierung und der CDU/SPD-Mehrheit im NSA-Untersuchungsausschuss mittlerweile eingesetzte so genannte „Vertrauensperson“ kann nach Ansicht von LINKEN und Grünen dem Aufklärungs- und Untersuchungsauftrag des Parlaments nicht gerecht werden. „Um diesen Auftrag gegen die Weigerung der Bundesregierung durchsetzen zu können, rufen wir nun das Bundesverfassungsgericht an“, sagt Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss.

Im März 2015 war bekannt geworden, dass der BND seit Jahren eine bis heute unbekannte Anzahl von mehreren zehntausend von der NSA übermittelten Suchbegriffen, so genannten „Selektoren“ in seine Erfassungssysteme eingestellt hatte, von denen eine bislang ebenfalls unbekannte Anzahl mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen in Deutschland geltende rechtliche Bestimmungen bei der Kommunikationsüberwachung verstießen. Dennoch weigert sich die Bundesregierung, dem NSA-Untersuchungsausschuss die Selektorenlisten als Beweismittel zu übergeben. Mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht soll nun sichergestellt werden, dass dem NSA-Untersuchungsausschuss alle notwendigen Beweismittel zur Verfügung stehen und die Oppositionsrechte nicht willkürlich beschnitten werden können. 

Antragsschrift herunterladen (PDF)