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Kinder müssen frei von sexueller Gewalt heranwachsen können

Im Wortlaut von Norbert Müller,

Rund 11.500 Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Deutschland registrierte allein die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik für das Vorjahr. Das heißt, dass im Schnitt jeden Tag allein nach den offiziellen Zahlen 32 Kinder Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Die Dunkelziffer liegt Expertinnen und Experten zufolge weitaus höher. Insgesamt geht man davon aus, dass rund eine Millionen Kinder in Deutschland sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Das zeigt bedauerlicherweise, dass Geschehnisse, wie sie jüngst in Staufen ans Licht gekommen sind, keine traurigen Einzelfälle sind, sondern sexuelle Gewalt gegen Kinder ein gesamtgesellschaftliches Problem ist.

Sexueller Missbrauch kann überall stattfinden – im familiären Kontext, aber auch in staatlichen wie in privaten Einrichtungen. Sexuelle Gewalt verursacht gravierende seelische Wunden, Scham und Angst, die Betroffenen leiden häufig im Stillen. Nur wenige finden den Mut und die Kraft, sich als Kind oder später im Erwachsenenalter anderen anzuvertrauen. Im Fokus muss daher weiterhin die Verbesserung der Prävention vor sexuellem Missbrauch stehen. Die Jugendämter und allgemeinen sozialen Diensten müssen finanziell und personell besser ausgestattet werden, damit sie bei entsprechenden Verdachtsfällen umgehend eingreifen können. Das Kaputtsparen der Kinder- und Jugendhilfe muss ein Ende haben, damit es Täter_innen nicht durch überlastetete Strukturen leicht gemacht wird, unentdeckt zu bleiben. Auch an den Gerichten muss sich einiges ändern. Denn viel zu häufig sind Familienrichter in Missbrauchsfällen überfordert. Im Jura-Studium spielt der Kinderschutz kaum eine Rolle und Fortbildungspflicht für Familienrichterinnen und Familienrichter fehlt bisher. Daher sollte gesetzlich verankert werden, dass jene, die Familienrichterinnen und Familienrichter werden wollen, Fachkenntnisse im Bereich des Kinderschutzes nachweisen und sich regelmäßig fortbilden müssen. Außerdem müssen die zahlreichen unabhängigen Beratungsstellen für Betroffene weiter gestärkt werden.

Auch was die Verhinderung von sexuellen Missbrauch in öffentlichen und privaten Einrichtungen angeht, muss weiterhin einiges getan werden. Bund, Länder und Kommunen müssen die finanziellen Mittel bereitstellen, damit Schutzkonzepte und weitere Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt auch wirkungsvoll umgesetzt werden können. Auch die Beratung von Einrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, also Kitas, Schulen und Vereine, muss weiter intensiviert werden. Durch die erschütternden Missbrauchsskandale der letzten Jahre sind zwar bereits wichtige Schritte auf den Weg gebracht worden, diese reichen aber nicht aus.

Nicht zuletzt muss die wichtige Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, sowie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs endlich verstetigt und auf eine eigenständige, langfristige und angemessene Finanzierungsgrundlage zur Bewältigung der Aufgaben gestellt werden.