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Kinder als Menschen, nicht als Anhängsel ihrer Eltern sehen

Im Wortlaut von Sigrid Hupach,

 

Von Sigrid Hupach, Leiterin des Arbeitskreises Lebensweisen und Wissen und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Mit einer Debatte in der laufenden Sitzungswoche werden wir hier im Bundestag an die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor 25 Jahren im Dezember 1989 erinnern. In dieser Zeit ist viel passiert. Aber reicht uns das? Können wir jetzt nach 25 Jahren sagen, mit der Umsetzung der Kinderrechte ist alles getan?

An dieser Stelle muss ein deutliches Nein erfolgen. Schauen wir kurz in die Geschichte der UN-Kinderrechtskonvention. Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention auf der UN-Generalversammlung angenommen. Erst 1992 wurde sie in der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und dies auch nur unter Vorbehalt. Dieser Vorbehalt wurde bis 2010 beibehalten und besagte, dass das Ausländerrecht Vorrang vor den Kinderrechten hat. Im Klartext war es damit möglich, minderjährigen Flüchtlingen nicht nur die Leistungen der Jugendhilfe vorzuenthalten, man hat damit auch ermöglicht, sie in Abschiebehaft zu nehmen. Mit der Rücknahme des Vorbehalts hat man sich zwar offiziell dazu verpflichtet, die Kinderrechte nun auch für Flüchtlingskinder anzuerkennen, in der Praxis gibt es hier aber noch immer viele Defizite. So steht die Versorgung und Unterbringung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen erneut im Fokus der Debatte. Wir müssen immer noch darum kämpfen, dass hier das Prinzip Jugendhilfe vor Asylrecht gilt und die Kinder geschützt und gefördert werden.

Neben dem politischen Willen erfordert die Gewährung von Kinderrechten Strukturen, die ihre Umsetzung ermöglichen. Ein zentraler Bestandteil davon ist ein Beschwerdeverfahren. Um am Beispiel der Flüchtlingskinder zu bleiben: Sie müssten Zugang zu Beschwerdestellen haben, bei denen sie erklären können, dass ihnen zentrale Rechte vorenthalten werden. Dies wird in der Fachsprache Individualbeschwerdeverfahren genannt und zur Bereitstellung dieser Strukturen hat sich die Bundesrepublik Deutschland mit der mit Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention im Februar 2012 verpflichtet. Aber genau diese Beschwerdestellen gibt es nicht.

Schützen, Fördern, Beteiligen – So lassen sich die wesentlichen Ziele der UN-Kinderrechtskonvention zusammenfassen. Die Bundesrepublik Deutschland ist, wie alle anderen Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention auch, dazu verpflichtet, Berichte über die Kinderrechte im eigenen Land vorzulegen, die Aufschluss über die Umsetzung geben. Diese so genannten Staatenberichte gehen an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf und werden dort geprüft. Der Kinderrechtsausschuss kommentiert dann in abschließenden Bemerkungen die Berichte der Regierungen. Und diese Berichte haben es in sich: So bemängelt der Kinderrechtsausschuss regelmäßig die wachsende Kinderarmut in Deutschland, Ungleichheiten im Bildungssystem und eine Diskriminierung von Kindern mit Behinderung oder Migrationshintergrund. Beim Lesen dieser Kommentierungen kommt man sich vor, wie in einem Entwicklungsland.

25 Jahre Kinderrechte – ist das nun ein Grund zum Feiern? Ich meine ja. Allen Defiziten zum Trotz, bei allem Mangel, bei all dem Handlungsbedarf, der einem entgegen schreit, es ist ein Grund zum Feiern. Wir haben uns damit nämlich vorgenommen, Kinder als Menschen zu sehen, mit eigenständigen Rechten, Kinder als eigene Subjekte zu betrachten und nicht als Anhängsel ihrer Eltern. Das sind große Schritte, sie alleine reichen aber nicht. Es ist nun unsere Pflicht, die Kinderrechte zu stärken, sie im Grundgesetz zu verankern und auf dieser Basis einen Realitätscheck durchzuführen: Haben wir überall die Strukturen die wir benötigen, um Kinderrechte flächendeckend, inklusiv und barrierefrei zu gewähren? Haben wir wirklich alles getan, um Kinderarmut zu beseitigen, allen Kindern den Zugang zu Bildung und Freizeit zu  geben? Wir brauchen dann einen Gesetzes- und Finanzierungscheck, um die identifizierten Schwachstellen auszuräumen. Ein Vierteljahrhundert Kinderrechte - lasst uns die Chance nutzen!