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Keine Kündigung für Mieterinnen und Mieter über 70

Nachricht von Caren Lay,

Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat am Mittwoch die Anerkennung als Härtefälle, die eine Eigenbedarfskündigung abwenden, in zwei Fällen außer Kraft gesetzt. Die Entscheidung des BGH mahnt gründliche Einzelfallprüfungen der Härtefälle bei Eigenbedarfskündigungen an. Die Demenzkrankheit einer 80-jährigen Frau, die seit 45 Jahren in einer Wohnung lebt, sah das Gericht als nicht ausreichend belegten Härtefall an. Regelmäßige Sachverständigengutachten müssten den Härtefall auch bei kranken Menschen im hohen Alter belegen.

"Ein enttäuschende Entscheidung", sagt Caren Lay, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin. "Jetzt muss der Gesetzgeber, also der Bundestag, handeln. Kündigungen über 70-jähriger Mieterinnen und Mieter, müssen als Härtefall definiert und damit ausgeschlossen werden."

Die Linksfraktion beantragt konkrete Maßnahmen, um den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter grundsätzlich zu verbessern. Eigenbedarf ist der häufigste Kündigungsgrund. Ältere Menschen mit oft niedrigen Renten, die dem Mietenanstieg nicht Schritt halten, sind von Verdrängung und Wohnungslosigkeit besonders betroffen. Eigenbedarfskündigungen zwingen Mieterinnen und Mieter im fortgeschrittenen Alter dazu, ihre vertraute Umgebung zu verlassen. Um Betroffene vor dieser besonderen sozialen Härte zu schützen und ihnen den oft aufreibenden Klageweg zu ersparen, soll die Eigenbedarfskündigung gegen Mieterinnen und Mieter über 70 Jahren generell ausgeschlossen werden. Das fordert die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag in einem aktuellen Antrag.