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Keine Erklärung für Guttenbergs Meinungsschwenks

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Sofort-Info Nr. 15

Gravierende Widersprüche zwischen den Aussagen des Verteidigungsministers Karl Theodor zu Guttenberg und seiner ehemaligen Führungsmannschaft hatten den Kundus-Untersuchungsausschuss veranlasst, den Ex-Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und den Ex-Staatssekretär Peter Wichert für den 29. September erneut zur Vernehmung zu laden. Beide waren im November 2009 von Guttenberg entlassen worden, weil sie ihm relevante Informationen über den Luftangriff von Kundus vorenthalten haben sollen.

Die Frage, was den Verteidigungsminister zu seinen raschen Meinungswechseln über den Luftangriff von Kundus – von „militärisch angemessen“ über „zwingend notwendig“ zu „militärisch nicht angemessen“ – bewogen hat, blieb zwar offen, deutlich wurde allerdings: An mangelnder Weitergabe von Informationen oder gar an falscher Beratung lag es nicht.

Sowohl Schneiderhan als auch Wichert beteuerten, den Verteidigungsminister nicht nur mit allen relevanten Informationen versorgt, sondern ihm auch zu Zurückhaltung bei schnellen Bewertungen geraten zu haben. Eine Gegenüberstellung, in der der Minister persönlich seinen beiden Spitzenmännern hätte erläutern können, welche Information ihm gefehlt haben soll, hatten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP zuvor mit ihrer Mehrheit im Ausschuss blockiert.

Jenseits der Kernfragen nach dem Guttenberg'schen Informationsstand förderte die Vernehmung der Zeugen weitere interessante Details zutage: So berichtete Schneiderhan von unkoordinierten Abläufen und beachtlichen Versäumnissen im für die Information der Öffentlichkeit zuständigen Pressestab. Wichert wiederum hob hervor, dass weitere Ministerien, insbesondere das Außenministerium und das Kanzleramt, frühzeitig und intensiv in den Informationsfluss eingebunden waren.

Festzuhalten bleibt: Die Aussagen Schneiderhans und Wicherts machten erneut deutlich, dass Informationsmangel eine weit weniger tragfähige Erklärung für Guttenbergs Meinungsschwenks ist als purer Opportunismus. Sie zeigten allerdings auch eine deutliche Militärfixiertheit der beiden Zeugen: Jeder von ihnen rechtfertigt und verteidigt bis heute trotz aller neuen Erkenntnisse den Luftangriff von Kundus, niemand von ihnen hinterfragt die übereifrige Niederschlagung sämtlicher Verfahren gegen den Offizier, der regelwidrig den Angriff anforderte.

Friedliche und konstruktive Lösungen für die Probleme Afghanistans, auch das wird im Verlauf des Untersuchungsausschusses immer deutlicher, hatten und haben im Verteidigungsministerium keine Fürsprecher.