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Protest vor dem Bundestag gegen § 219a im Strafgesetzbuch

Keine Bevormundung - § 219a im Strafgesetzbuch abschaffen!

Im Wortlaut von Cornelia Möhring,

Von Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Es ist längst überfällig, den § 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte werden bundesweit wegen einer Verletzung des §219a StGB angeklagt und verurteilt. Der Paragraf stellt das "Werben" und damit auch jede öffentliche Information über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe.

Seit einigen Jahren wird dieses Informationsverbot von Abtreibungsgegnern dazu genutzt, Ärztinnen und Ärzte und auch Beratungsstellen anzuzeigen, die öffentlich über Schwangerschaftsabbruch informieren.

Der §219a StGB steht im Widerspruch dazu, dass es Frauen prinzipiell möglich ist, einen Abbruch vornehmen zu lassen, und er kriminalisiert Fachleute, die diese medizinische Leistung als Regelleistung anbieten. Denn sie dürfen nicht darüber informieren. In der Folge können sie auch nicht darüber aufklären, welche Methode sie anbieten, worin die Vor- aber auch die Nachteile eines medikamentösen oder eines chirurgischen Eingriffs liegen. Frauen werden so in ihrem Informationsrecht beschnitten.

Frauen haben somit zunehmend Schwierigkeiten, auf legalem Weg einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Ärztinnen und Ärzte werden kriminalisiert, Beratungsstellen von militanten Abtreibungsgegnern unter Druck gesetzt und diffamiert.

Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch! Und deshalb werden wir am 22. Februar im Bundestag unseren eingebrachten Gesetzentwurf (PDF) zur Streichung des von Nationalsozialisten 1933  gesetzlich verankerten § 219a StGB debattieren.