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Symbolbild Computerüberwachung

Kein Kauf von Überwachungssoftware durch Bundesbehörden

Nachricht,

Der Kauf von Überwachungssoftware geht mit allgemeinen Risiken für die IT-Sicherheit einher, stützt Unternehmen die gewissenlos ihre Software an Diktatoren verkaufen und ermöglicht unverhältnismäßige Eingriffe von Polizei, Zoll und Geheimdiensten in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Die Linksfraktion fordert, keine Spähsoftware von solchen Unternehmen mehr zu kaufen und die entsprechenden Befugnisse der Behörden zu streichen.

"Die Geschichte des Kaufs von Überwachungssoftware, mit der heimlich verschlüsselte Kommunikation ausgeleitet oder auf Datenträger zugegriffen werden kann, ist von zahlreichen Skandalen überschattet. Die vom Bundeskriminalamt und anderen Bundesbehörden beschaffte Software wie beispielsweise „FinFisher“
oder „Pegasus“, auch „Staatstrojaner“ genannt, konnte entweder mehr, als vom Gesetzgeber zugelassen war, oder leitete abgefangene Daten über Server der Softwarehersteller im Ausland an die zuständigen Behörden. Diese Hersteller kooperieren regelmäßig auch mit autoritären und diktatorischen Regimes. Zudem sind
diese Spähprogramme darauf angewiesen, Schwachstellen in der IT-Sicherheit zu nutzen, die auch durch andere Akteure – Geheimdienste oder kriminelle Unternehmen – genutzt werden können.

Wo „Staatstrojaner“ zum Einsatz kommen, um vermutete Gefahren zu erforschen oder verfassungsfeindliche Bestrebungen zu durchleuchten, stellt ihr Einsatz einen unverhältnismäßigen Eingriff in das IT-Grundrecht der Betroffenen dar. Schon nach dem Strafprozessrecht können solche Eingriffe im Vorfeld von konkreten
Straftaten gegen Leib und Leben oder die Freiheit der Person vorgenommen werden. Eine noch weiter gehende Verlagerung eines so tiefen Eingriffs in die Privatsphäre in das Vorfeld des Vorfeldes einer möglichen Gefahr steht in keinem angemessenen Verhältnis zum möglicherweise erreichbaren Ziel", begründet die Fraktion die Notwendigkeit den Kauf von Überwachungssoftware zu beschränken in ihrem Antrag.

Sie fordert von der Bundesregierung, "den Kauf von Spähsoftware von kommerziellen Anbietern umgehend einzustellen und den Einsatz von bereits erworbener Spähsoftware bei den Nachrichtendiensten und im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr bei Behörden des Bundes umgehend zu untersagen sowie einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Befugnisse der Nachrichtendienste und der Polizeibehörden des Bundes in der Gefahrenabwehr zum Einsatz von Spähsoftware aufgehoben werden."