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Halina WawzyniakFoto: Jochen Mittenzwey

Kein Ende der Störerhaftung in Sicht: EuGH-Urteil enttäuschend

Im Wortlaut von Halina Wawzyniak,

Von Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


Heute verkündete der Europäische Gerichtshof sein lange erwartetes Urteil zur Störerhaftung beim Betreiben offener WLANs. Er entschied, dass Betreiber offener WLANs zwar nicht dafür haften, wenn Dritte darüber Rechtsverletzungen begehen. Die Betreiber können aber dazu verpflichtet werden, ihre offenen WLANs mit einem Passwort zu schützen.

Wer mit einem endgültigen Ende der Störerhaftung rechnete, wird bitter enttäuscht. Anstatt die dringend notwendige Rechtssicherheit herzustellen, lässt der EuGH weiter Hintertüren für die Abmahnindustrie offen. Die wird sich herzlich dafür bedanken, dass ihr Geschäftsmodell auch weiter funktionieren wird. Der Verbreitung offener WLANs hat der EuGH dagegen einen Bärendienst erwiesen. Niemand wird sein WLAN öffnen, wenn er befürchten muss, für Rechteverletzungen, die andere begehen, belangt zu werden. Es ist äußerst bedauerlich, dass die Richter des EuGH nicht der Argumentation des Generalanwalts folgten, der für eine komplette Abschaffung der Störerhaftung plädierte. Nach dem EuGH-Urteil, das die Linkfreiheit erheblich einschränkte, ist dies nun schon das zweite Urteil, das einen wichtigen Kern des Internets angreift. Offensichtlich scheint der Wert eines freien und offenen Internets noch nicht überall angekommen zu sein. Nun ist der Gesetzgeber gefragt, die Störerhaftung komplett abzuschaffen. Der Vorschlag der EU-Kommission zum europäischen Urheberrecht leistet das nicht. Aber das Europaparlament und die nationalen Parlamente müssen jetzt aktiv werden.