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Kein Ausschluss von der Europawahl: Ein Sieg für Demokratie und Inklusion

Nachricht von Friedrich Straetmanns,

Am 29. Januar 2019 hat das Bundesverfasssungsgericht die Regelungen im Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt, die Menschen unter Betreuung in allen Angelegenheiten, und unzurechnungsfähige Straftäter in psychiatrischen Krankenhäusern, vom Wahlrecht ausschließen. Der Bundestag hat draufhin beschlossen, diese und die gleichlautenden Regelungen im deutschen Europawahlgesetz, zum 1. Juli 2019 aufzuheben – also erst nach der Europwahl Ende Mai. Rund 80.000 Menschen wären somit von dieser Wahl ausgeschlossen worden, obwohl ihr Ausschluss von Bundestagswahlen für verfassungswidrig erklärt wurde.

Anträge der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Wahlrechtsausschlüsse sofort aufzuheben, wurden von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Deshalb haben die drei Fraktionen beim Bundesverfasssungsgericht einen Eilantrag gestellt, dass diese Regelungen für die Europawahl 2019 nicht angewendet werden. Am 15. April hat das Bundesverfasssungsgericht dem Eilantrag stattgegeben. Die Betroffenen dürfen jetzt an der Wahl teilnehmen.

"Das Urteil ist ein Sieg für Demokratie und Inklusion!", sagt Friedrich Straetmanns, Justiziar und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. "Das Bundesverfasssungsgericht hat verhindert, dass bei der Europawahl die Grundrechte von rund 80.000 Menschen verletzt werden. Für die Betroffenen ist jetzt wichtig: Um wählen zu können, müssen sie sich bei ihrer Wohngemeinde in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Ich hoffe, sie fühlen sich durch den Erfolg vor Gericht ermutigt, so ihr Recht auf Teilhabe einzufordern. Ein inklusiveres Wahlrecht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Gesellschaft. Ich freue mich, dass wir diesem Ziel nun ein Stück näher gekommen sind.“