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Kaum psychische Gefährdungsbeurteilung in Ministerien und Behörden – BAMF ist Schlusslicht

Nachricht von Jutta Krellmann,

Auswertung der Antworten auf die schriftlichen Fragen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung in den Bundesministerien im Juni 2018 (Nr. 156 – 158) von Jutta Krellmann, Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Zusammenfassung:
Bis Ende 2017 wurde in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden kaum die Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“ durchgeführt, obwohl die gesetzliche Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu seit Ende 2013 besteht. In der Hälfte der Behörden liegt keine Planung zur Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung vor, in jeder Vierten ist sie gar nicht umgesetzt.

Besonders gravierend stellt sich die Situation für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dar. Dort wurde bisher für keinen Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“ durchgeführt. Derzeit ist lediglich ein Pilot in einer Abteilung des BAMF geplant.

Die Bundesregierung kann keine Auskunft über die aktuelle Fehlzeitenquote (2016 und 2017) geben.

Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag erklärt dazu:

„Das Versagen von Bundesinnenminister Seehofer grenzt an vorsätzliche Körperverletzung. Die Situation der Beschäftigten im BAMF ist ein Skandal. Seit Jahren wird die Behörde systematisch an die Wand gefahren: Dauerbefristungen, Überstundenberge und Burnout-Bedingungen. Die Beschäftigten müssen für die politische Inkompetenz von Seehofer den Kopf hinhalten. Ständig Stimmung gegen Flüchtlinge machen und gleichzeitig die Gesundheit seiner Mitarbeiter ignorieren ist nicht die feine bayrische Art.“ 

Ergebnisse im Einzelnen:

  • Die Bundesverwaltung weist gegenüber der Gesamtwirtschaft im Jahr 2016 eine 10,3% höhere Fehlzeitenquote auf (s. Antwort auf Frage 1): 
    • Bundesverwaltung insgesamt: In 2012 19,25 Tage (7,67%) , in 2016 21,01 Tage (8,37%)
    • BMI: Für 2012 21,35 Tage (8,51%), für 2016 22,54 Tage (8,98%)
    • BMFSFJ: für 2012 16,14 Tage (6,43%), für 2016 17,42 Tage (6,94%)
    • BMAS: für 2012 16,21 Tage (6,46%), für 2016 15,98 Tage (6,37%)
    • BAMF: für 2012 19,18 Tage (7,64%), für 2016 wurden die Daten des BAMF nicht in der Statistik erfasst. 
    • Gesamtwirtschaft: Für 2012 6,44%, für 2016 7,59%
  • Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor über die prozentuale Anteil der Arbeitsunfähigkeitstage in den Jahren 2012 und 2017 in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden der Diagnosegruppen: ICD-Code Z 73, ICD-Code R53 und ICD-Code F00-F99. (s. Antwort auf Frage 2).
  • Die Durchführung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung „psychische Belastung“ (§ 5 ArbSchG) in 94 Bundesministerien und nachgeordneten Behörden oder Behördenteilen erfolgte bis Ende 2017 wie folg (s. Antwort auf Frage 3):
    • vollständig umgesetzt in 4,3%
    • weitgehend umgesetzt in 17%
    • geplant (erste Schritte) in 51%
    • nicht umgesetzt in 27,7%
  • Anteile der Beschäftigten, für die seit 2014 eine Gefährdungsbeurteilung „psychische Belastung“ durchgeführt wurde, geordnet nach abgefragten Ministerien und Behörden (s. Antwort auf Frage 3):
    • BMI: 100%
    • BMAS: 100%
    • BMFSFJ: 100%
    • BAMF: 0% (aktuell in Planung, Pilot wird in einer Abteilung des BAMF starten)
  • Bezüglich der Gesamtwirtschaft wurden 2015 von befragten 6.5000 Betrieben folgende Angaben bezüglich der Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung gemacht (s. Antwort auf Frage 3) :
    • Gefährdungsbeurteilung durchgeführt: ca. 50%
    • Gefährdungsart „psychische Belastung“ berücksichtigt: 41%