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Ihr gutes Recht

Periodika von Halina Wawzyniak,

Halina Wawzyniak, Rechtsanwältin und Mitglied der Fraktion DIE LINKE, kommentiert für clara aktuelle Urteile.

Betreuungsrecht und Selbstbestimmung

Der BGH hat in einem Beschluss vom 21. November 2013 (XII ZB 481/12) klargestellt, dass für Personen regelmäßig eine Betreuung dann nicht erforderlich ist, wenn der Betroffene noch in der Lage ist, jemanden mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten zu beauftragen. Im vom BGH zu entscheidenden Fall ging es um die Betreuung im Bereich »Vertretung gegenüber Post, Behörden und Gerichten«. Die Entscheidung ist zu begrüßen, weil durch sie das Selbstbestimmungsrecht von Personen gestärkt wird.

Keine Ausgleichsansprüche bei Verspätung wegen verzögerter Landeerlaubnis

Ein Ausgleichsanspruch für Fluggäste wegen erheblicher Verspätung besteht zwar grundsätzlich auch dann, wenn wegen eines verspäteten Flugs ein gebuchter Anschlussflug verpasst wird und der Fluggast auch mit einem Ersatzflug sein Ziel nicht früher als drei Stunden nach der vorgesehenen Ankunftszeit erreichen würde und deshalb zum ersten Abflugort zurückkehrt. Dies hat der BGH (X ZR 115/12) am 13. November 2013 entschieden. Die Fluggesellschaft musste aber trotzdem nicht zahlen, weil die Verzögerung einer Landeerlaubnis grundsätzlich einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften nach der Fluggastrechteverordnung von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung befreit.

Untervermietung der gesamten Wohnung

Nach einer die Rechte von Mietern stärkenden Entscheidung des BGH (VIII ZR 5/13) vom 4. Dezember 2013 ist es den Mietern erlaubt, bei Vorliegen einer Erlaubnis zur Untervermietung durch den Vermieter auch ihre gesamte Wohnung unterzuvermieten. Damit stellt der BGH auch klar, dass eine Beschränkung der Untervermietung auf die Erleichterung der Mietzahlung für den Hauptmieter nicht rechtmäßig ist.

Mieterhöhung

Dass eine Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung unzulässig ist, wenn vorher kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorgelegen hat, ist eigentlich eine Binsenweisheit. Dennoch ist ein diesbezügliches Urteil des BGH (VIII ZR 413/12) vom 13. November 2013 erwähnenswert, weil im Hinblick auf die Anforderungen eines solchen Mieterhöhungsverlangens klargestellt wurde, dass dieses »konkrete Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens« beinhalten muss. Im vom BGH zu entscheidenden Fall wurde für eine Gemeinde in der Nähe von Nürnberg der Mietspiegel von Nürnberg mit einem pauschalen Abzug herangezogen. Dies hielt der BGH für nicht ausreichend.

Schadensersatz für bunte Wände

Verpflichtung zur Schönheitsreparatur hin oder her, wer seine Wohnung in einem »ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird«, ist zu Schadensersatz für die notwendigen Arbeiten verpflichtet. Das jedenfalls hat der BGH (VIII ZR 416/12) in seinem Urteil vom 6. November 2013 entschieden. Was ein »ausgefallener farblicher Zustand« ist, konnte der BGH aber abstrakt nicht sagen. Im dem dem Urteil zugrundeliegenden Fall wurden die Wände mit kräftigen Farben (rot, gelb, blau) gestrichen. Nach Ansicht des BGH stellt jedenfalls eine solche Farbgestaltung eine Verschlechterung der Wohnung dar.

Stromsperre bei Zahlungsverzug

Wer Einwände gegen die Jahresabrechnung seines Stromversorgers hat und deshalb die Rechnung nicht begleicht, muss mit einer Unterbrechung der Stromversorgung rechnen. Der BGH (VIII ZR 41/13) hat eine solche Unterbrechung in seinem Urteil vom 11. Dezember 2013 als rechtmäßig angesehen. Der BGH geht wohl davon aus, dass mindestens der nicht streitige Teil der Jahresrechnung beglichen werden muss. Hintergrund waren Preiserhöhungen des Stromanbieters, deren Rechtmäßigkeit vom Kunden bestritten wurden.