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Heroinsubstitution: Durchbruch in Sicht

Nachricht von Monika Knoche,

Heute abend entscheidet der Bundestag über die Heroin-Abgabe für Schwerstabhängige. Die Mehrheit der Abgeordneten unterstützt einen Gesetzesentwurf, der den Weg für eine medizinische Behandlung von Schwerstabhängigen mit Heroin freimacht. Die Fraktion DIE LINKE hat 2006 den ersten gemeinsamen Gesetzesentwurf zum Thema initiiert und in den Bundestag eingebracht.

Monika Knoche, drogenpolitischen Sprecherin der Fraktion, erklärt dazu: »Dieses Gesetz beendet die jahrzehntelange medizinische Unterversorgung und Diskriminierung von Spritzdrogenabhängigen. Dies ist ein ganz entscheidender Schritt im Kampf für eine rationale und humane Drogenpolitik.
Die Blockadepolitik der CDU/CSU wird sich nicht durchsetzen können.«

Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzesentwurf hat das Ziel, Diamorphin (künstliches Heroin) als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel einzustufen und in die Regelversorgung zu überführen. Damit kann langjährigen Heroinabhängigen in Rahmen einer streng kontrollierten Therapie Heroin als Substitutionsmittel angeboten werden.

Seit Jahren tobt in Deutschland der Streit um die richtige Therapie von Drogenabhängigen. Statt medizinischer Vernunft und Menschlichkeit walteten Vorurteile und Ausgrenzung. Die Kommunen erkannten als erste, dass diese Politik die Spirale des Elends aus Kriminalität, Prostitution, Krankheit und Tod befeuerte und setzen sich für Modellprojekte zur Heroingestützen Behandlung Schwerstabhängiger in ihren Städten ein.

Diese Modellprojekte ergaben, dass die Heroinsubstitution zu einem positiven Behandlungsverlauf und einer besseren gesundheitlichen Lage der behandelten Spritzdrogenabhängigen führte. Die Kriminalitätsrate sank und die Wiederaufnahme von Arbeitsverhältnissen durch die Abhängigkeitskranken nahm zu. Die Bereitschaft selbst nach jahrzehntelanger Abhängigkeit in die Abstinenz zu gehen hat sich deutlich erhöht.

Die begleitende Arzneimittelstudie stellte die signifikanten Vorteile der heroingestützten Therapie gegenüber anderen Therapien fest und erfüllte alle Kriterien einer üblichen Arzneimittelzulassungsstudie - dies bestätigte eine Untersuchung die Arzneimittelkommission der Bundesärztekammer. Heroin ist deshalb als Arzneimittel zuzulassen, so wie es in solchen Fällen üblich ist.

Bei der Heroinversorgung geht es um einen begrenzten Kreis von circa 1000 bis 3000 Personen in der Bundesrepublik, die für diese Therapie mit kontrollierter Abgabe in Frage kommen könnten.
Das Arzneimittel darf nur an Personen abgegeben werden, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Zudem muss bei den Patienten eine seit mindestens fünf Jahren bestehende Opiatabhängigkeit mit schwerwiegenden somatischen und psychischen Störungen vorliegen. Es sind zudem strengste Regularien für die Indikationsstellung und die Durchführung der Behandlung durch Diamorphin vorgesehen.