Zum Hauptinhalt springen

Hartz IV und Karlsruhe: Was nun?

Nachricht,

Dieses Urteil ist eine Sensation. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig. Die Bundesregierung muss die Regelsätze für rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Beziehende neu berechnen - eine Ohrfeige für SPD und Grüne, aber auch für CDU, CSU und FDP, die Hartz IV vor fünf Jahren beschlossen hatten. DIE LINKE erklärt, was Sie jetzt wissen müssen:

  1. Hat das Gericht Hartz IV abgeschafft?
    Nein. Das Gesetz ist durch das Gericht nicht verworfen worden. Die Überwindung von Hartz IV muss weiter politisch erkämpft werden.
  2. Was genau hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?
    Das Gericht hat festgestellt, dass die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für Hilfebedürftige ein Grundrecht ist. Zu diesem Existenzminimum gehören auch die Mittel, die unerlässlich sind, um in einem Mindestmaß am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben. Dieses unverfügbare Grundrecht ergibt sich aus Artikel 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Artikels 20 des Grundgesetzes. Das Gericht hat festgestellt, dass die Hartz-IV-Regelleistungen diesen Anspruch nicht erfüllen. Das Gericht hat kritisiert, dass die konkrete Ermittlung der Regelleistungen nicht verfassungskonform erfolgte. Bei der Ermittlung der Regelleistung wurden nicht nachvollziehbar und nicht transparent Wertungen vorgenommen, die zum Beispiel zu willkürlichen Abschlägen bei der Regelsatzbestimmung führten. Als „sachfremd“ hat das Gericht auch die Tatsache gerügt, dass sich die Erhöhung der Regelleistungen an der Rentenentwicklung orientiert und nicht am tatsächlichen Existenzminimum gemäß der Lebenshaltungskosten. Es hat weiterhin bemängelt, dass die tatsächlichen Bedarfe von Kinder und Jugendliche nicht ermittelt werden. Und es hat kritisiert, dass keine Regelung existiert, die außergewöhnliche Bedarfe abdeckt, wie zum Beispiel die Kosten für den Umgang mit dauernd getrennt lebenden Kindern.
  3. Bekommen jetzt alle Hartz-IV-Beziehende sofort mehr Geld?
    Nein. Das Bundesverfassungsgericht rechnet allerdings damit, dass die Bedarfe von schulpflichtigen Kindern tatsächlich höher sind als die bisherigen Leistungen. Nimmt die Politik die vom Bundesverfassungsgericht benannten Kriterien zur Berechnung des Existenzminimums ernst, ist zu erwarten, dass Regelsätze erhöht werden müssen. Unklar ist jedoch, ob die Regierung sich die Kriterien des Gerichts zu Eigen macht und die Regelsätze tatsächlich erhöhen wird. Das heißt, der politische Druck durch die sozialen Bewegungen, Gewerkschaften und DIE LINKE ist weiterhin nötig.
  4. Wozu haben die Richter Bundesregierung und Parlament verpflichtet?
    Bis Ende 2010 müssen Regierung und Parlament ein Gesetz vorlegen, dass eine verfassungskonforme Berechnung der Regelleistungen beinhaltet. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, dann gelten die neuen Leistungssätze rückwirkend ab dem 1. Januar 2011.
  5. Können Hartz-IV-Beziehende jetzt Geld für „besondere Leistungen“ fordern?
    Zum Teil. Besondere Leistungen können diejenigen anmelden, die einen besonderen, laufenden und unabweisbaren Bedarf nachweisen können. Diese Regelung gilt ab sofort. Was jedoch genau ein „besonderer, laufender und unabweisbarer Bedarf“ bedeutet, werden vermutlich Gericht im Laufe des Jahres klären müssen. Dazu könnten zum Beispiel dauerhafte zusätzliche Aufwendungen auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigung zählen. Das Bundesverfassungsgericht hat in jedem Fall den Gesetzgeber aufgefordert, eine Härtefallregelung ins Gesetz aufzunehmen.
  6. Was bedeutet das Urteil für Kinder?
    Das Urteil verlangt von Regierung und Parlament, dass die tatsächlichen Bedarfe der Kinder zukünftig transparent ermittelt werden. Bislang wurden auch die Leistungssätze für Kinder und Jugendliche willkürlich festgelegt. Das Gericht geht davon aus, dass schulpflichtige Kinder zukünftig höhere Leistung erhalten werden.
  7. Gibt es auch mehr Geld für Schwimmunterricht, Kino, Nachhilfe, etc.?
    Nein. Derartige Aktivitäten müssen auch zukünftig aus dem Hartz-IV-Regelsatz gezahlt werden.
  8. Hat das Bundesverfassungsgericht die Kritik der Fraktion DIE LINKE an den Hartz-Gesetzen gestützt?
    Ja und nein. DIE LINKE fühlt sich darin bestätigt, dass für Hilfebedürftige die Sicherung der Existenz und der sozialen, kulturellen und politischen Teilhabe ein unverfügbares Grundrecht ist. DIE LINKE hat schon immer die zu niedrigen Regelsatze für Erwachsene und Kinder kritisiert und gefordert, dass die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen eigenständig ermittelt und ihnen Leistungen gezahlt werden, die diese Bedarfe decken. Das Gericht hat aber darauf verzichtet, ausdrücklich festzustellen, dass die aktuellen Regelsätze zu gering sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren - dazu wäre das Gericht auch nicht befugt gewesen. Es kann nur die Verfassungskonformität der Ermittlung des Existenzminimums bewerten. DIE LINKE bemängelt aber neben den zu geringen Leistungen auch den repressiven Charakter von Hartz IV, der die Beschäftigten diszipliniert und Erwerbslose mit Sanktionen in den Niedriglohnsektor und zum Wohlverhalten zwingt.
  9. Welche Vorschläge unterbreitet DIE LINKE?
    DIE LINKE fordert ein umfangreiches Zukunftsprogramm, um gute Arbeit für alle zu ermöglichen. Sie kämpft für einen gesetzlichen Mindestlohns von zehn Euro, will die Arbeitslosenversicherung stärken und Hartz IV durch eine sanktionsfreie und bedarfsdeckende Mindestsicherung ersetzen. Die Regelleistung muss auf 500 Euro plus Kosten der Unterkunft angehoben werden. Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft ist abzuschaffen, bei Beibehaltung gesetzlicher Unterhaltspflichten. Des Weiteren ist für Kinder und Jugendliche eine eigenständige Bedarfsermittlung vorzunehmen und eine bedarfsdeckende Kindermindestsicherung zu schaffen, bei der das Einkommen berücksichtigt wird. Ein entsprechender Antrag der Fraktion DIE LINKE liegt dem Bundestag zur Beschlussfassung vor. Hartz IV muss weg!